Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 399

1884 - Berlin : Gaertner
399 259. Steins Denkschrift der die deutsche Sundesakte/ 24. Juni 1815. (Pertz a. a. O. Iv, 444ff.) Die deutsche Bundesakte ist am 8. Junius durch die Bevollmchtigten der deutschen Könige, Fürsten und Städte unterzeichnet worden. Jeder Mann, der sein Vaterland liebt und dessen Glck und Ruhm wnscht, ist berufen zu untersuchen, ob der Inhalt dieser Urkunde entspricht der Erwartung der Nation, der Gre ihrer Anstrengungen, ihrer Leiden, der Thatkrast und Beschaffenheit des Geistes, der sie jene zu machen und diese zu ertragen instandsetzte; ob sie in dieser Urkunde die Gewhr ihrer brgerlichen und politischen Freiheit findet; ob die dadurch geschaffenen Einrichtungen dem durch die verbndeten Herrscher in ihren Bekannt-machungen verkndeten Zweck des Krieges entsprechen und den Grund-stzen gem sind, welche der Kaiser in seinem politischen Betragen gegen-ber den fremden Vlkern, der Schweiz :c. bekannt hat. Der Kaiser .erklrte bei dem Eintritt mit seinem Heere in Deutsch-land (April 1813), er beabsichtige, den Fürsten und Vlkern Deutschlands zu helfen, um ihre Freiheit und ihre Unabhngigkeit wieder zu erobern, und der Wiederherstellung des alten Reiches einen mchtigen Schutz und eine feste Gewhr zu leihen. Der Kaiser bestand in seiner Note vom 11. November auf Herstellung eines politischen Systems in Deutschland, welches die innere Ruhe gewhrleiste, die Verwendung seiner Krfte einer zusammeugedrng-ten Leitung unterwerfe und die Mibruche der Gewalt verhte, indem es die Rechte aller Klassen der Gesellschaft durch starke, weife und frei-sinnige Einrichtungen beschtze. Unsere neueren Gesetzgeber haben an die Stelle des alten deutschen Reiches mit einem Haupte, gesetzgebender Versammlung, Gerichtshfen, einer innern Einrichtung, die ein Ganzes bildete, einen deutschen Bund gesetzt ohne Haupt, ohne Gerichtshfe, schwach verbunden fr die gemeine Verteidigung. Die Rechte der einzelnen sind durch nichts gesichert, als die unbestimmte Erklrung, da es Landstnde geben solle, ohne da etwas der deren Befugnisse festgestellt ist;2 und durch eine Reihe Grundstze der die Rechte jedes Deutschen, worunter man die Habeas Corpus, 1 Der Text der Bundesakte bei: Ghillany, Diplomatisches Handbuch, Ii. Ebendaselbst die Wiener Schluakte vom 15. Mai 1820, welche eine Vervollstndigung der deutschen Bundesakte bildet. Stein bergab seine Denkschrift zu Frankfurt dem russischen Kabinett in der Absicht, durch Alexanders Einflu eine Verbesserung der Bndesakte herbeizufhren. 2 Art. 13 der Bundesakte lautet: In allen Bundesstaaten wird eine landstndifche Verfassung statt-finden."
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer