Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 415

1884 - Berlin : Gaertner
415 266. Schleswig-Holstein und die dnische Gesamtlwats-Idee.*) 1846. (Offener Brief des Knigs Christian Viii. von Dnemark, 8. Juli 1846. Meyer, Corpus Iuris Conf. Germ., Ii, 443.) Durch vielfache Thatsachen ist es zu Unserer Kenntnis gelangt, da bei manchen Unserer Unterthanen unklare und irrige Vorstellungen der die Successionsverhltnisse in der Monarchie herrschen, und da diese Vorstellungen dazu benutzt werden, um Unruhe und Bekmmernis fr die Zukunft des gemeinsamen Vaterlandes fr den Fall hervorzurufen, da einst nach dem Ratschlu der Vorsehung Unseres Kniglichen Hauses Mannesstamm erlschen sollte, wodurch zugleich eine bittere Stimmung unter den Bewohnern in den verschiedenen Landesteilen erzeugt und genhrt wird. Wir haben es daher fr Unsere landesvterliche Pflicht erkannt, durch eine zu dem Ende von Uns allerhchst ernannte Kommission alle diese Erbverhltnisse betreffenden Akten und Dokumente, soweit die-selben haben zu Wege gebracht werden knnen, prfen und zugleich eine genaue und grndliche Untersuchung aller darauf bezglichen Verhltnisse vornehmen zu lassen. Nachdem das Ergebnis dieser Untersuchung Uns in Unserem Ge-Heimen Staatsrate allerunterthnigst vorgetragen und von Uns erwogen worden ist, haben Wir darin die volle Bekrftigung gefunden, da gleicher-weise wie der die Erbfolge in Unserem der Krone Dnemark durch Vertrge erworbenen Herzogtum Lauenburg kein Zweifel obwaltet, so auch die gleiche Erbfolge des Knigsgesetzes im Herzogtum Schleswig in Ge-mheit des Patentes vom 22. August 1721 und der darauf geleisteten Erbhuldigung, sowie endlich infolge der von England und Frankreich aus-gestellten Garantieakte vom 14. Jnnins und 23. Julius 1721 und der mit Rußland geschlossenen Vertrge vom 22. April 1767 und vom 1. Juuius 1773 in voller Kraft und Gltigkeit besteht. In der festen berzeugung, da dies auf Recht und Wahrheit be-grndet ist, und in der berzeugung ferner, da Wir es nicht lnger hinaussetzen drfen, den schdlichen Folgen entgegen zu wirken, welche die fortwhrend selbst innerhalb der Monarchie verbreiteten irrigen und falschen Ansichten der diese Verhltnisse hervorbringen, haben Wir Uns allerhchst bewogen gefunden, durch diesen Unsern offenen Brief Unfern smtlichen getreuen Unterthanen gegenber die berzeugung von dem allen Unsern Kniglichen Erbsuccessoren zustndigen Erbfolgerecht in das Herzog-tum Schleswig auszusprechen, ein Recht, welches Wir und Unsere Nachfolger auf dem dnischen Thron aufrecht zu erhalten fr Unsere Pflicht und Unsern Beruf erachten werden. *) Durch diesen Brief wurden die Herzogtmer in ihren alten Rechten auf Untrennbarkeit und Vererbung nur im Mannesstamme bedroht.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer