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1. Teil 3 - S. 39

1890 - Breslau : Hirt
Das Sklaven- und Klientenwesen bei den Rmern. 39 trug fr gewhnlich nur solche Kleider, welche von seiner Gemahlin oder seiner Schwester verfertigt waren. Die Ausbildungszeit fr die Tchter war kurz bemessen, denn schon mit dem vollendeten 12. Lebensjahre erlangten sie das fr die Verheiratung erforderliche Alter. Der Jngling legte mit dem vollendeten 17. Lebensjahre die Mnnertoga an, war dann zum Kriegsdienste verpflichtet und erhielt Stimmrecht; aber erst mit dem 25. Jahre ward er volljhrig. Die rmische Frau hatte eine freiere Stellung als die griechische: sie nahm an den Mahlzeiten des Mannes teil, empfing und machte Besuche, ging allein in den Tempel und ins Theater. Bis zu den punischen Kriegen soll in Rom keine Ehescheidung vorgekommen sein; zur Kaiserzeit war sie ganz gewhnlich. Mssiggang, Putz- und Genusucht, ja selbst die schlimmste Sittenlosigkeit nahmen berhand. Die Toten zu bestatten, war heilige Pflicht jedes Rmers; selbst fr die in der Ferne Gefallenen oder Verschollenen errichtete man daheim ein leeres Grabmal. Die Leiche wurde gesalbt und mit der Toga bekleidet; auch pflegte man ihr goldene Ringe und eine Mnze das Fhrgeld fr Sharon mitzugeben. Darauf wurde sie in einer Grab-kammer beigesetzt oder auf einem Scheiterhaufen verbrannt. ) Das Sklaven- und Klientenwesen bei den Rmern. a. Sklaven. Wie bei allen Vlkern des Altertums, wurde auch bei den Rmern die Arbeit durch Sklaven besorgt; auch der rmste hatte einen oder mehrere derselben, sehr groß war aber oft die Menge der Sklaven in einem vornehmen rmischen Hause. Die Diener in Haus und Kche, die Schmiede, Maler, Schuster, Barbiere und rzte, Kammerfrauen und Snftentrger, alle waren Sklaven. Eine bevorzugte Stellung nahmen die gebildeten Sklaven ein, die Rechnungsfhrer, Briefschreiber und Vorleser. Zu diesen Haussklaven kamen noch die zahllosen Landsklaven, welche in den Grten, Bergwerken und Feldern arbeiteten oder das Vieh hteten. Ein reicher Rmer besa oft 10 000 Sklaven. Alle waren Fremde, namentlich Kriegsgefangene, die wie eine Ware ffentlich versteigert wurden. Die Lage der Sklaven war bei den Rmern hrter als bei den Griechen; nach dem Gesetze war der Sklave das vllige Eigentum des Herrn, der ihn nach Laune und Willkr peinigen und tten konnte. Ohrfeigen und Faustschlge waren eine alltgliche Strafe; dem wieder ergriffenen Flchtlinge wurde der Buchstabe F (Fugitivus, d. h. Flchtling), auf die Stirn gebrannt. Die gewhnliche Todesart fr die Sklaven, die ursprnglich nur bei diesen angewandt wurde, war die Kreuzigung. Oft suchten die Sklaven blutige Rache, nicht blo in einzelnen Emprungen,
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