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1. Lehrbuch der Geschichte für Mittelschulen - S. 126

1904 - München : Oldenbourg
126 Karl der Groe. allerdings von der Rmerzeit her und in den alten Rmerstdten (in Neustrien, im Rhein- und Donaugebiet); aber beide waren durch die germanische Einwanderung in ihrer Entwicklung eher gestrt als gefrdert worden. Dazu kam der Mangel an Metallgeld, als welches man damals rmisch-byzantinische Mnzen hatte. Doch gab es Mnzen fast nur in den alten Kolonien; auf dem Lande waren sie so selten, da man sie als Schmuck trug. Deshalb suchte Karl seinen Bauernstand auf jede Weise zu frdern und zu erhalten. Er legte knigliche Meier-Hfe und Klostergter als Musterwirtschaften an und fhrte neue Betriebe (Wein, edles Obst und Edelweizen), veredelte Viehrassen, ver-besserte Gerte u. dgl. aus Italien ein. Um dem Verschwinden des freien Bauernstandes entgegenzuwirken, milderte er die Heeres-und Dingpflicht", indem er festsetzte, da fortan nicht jeder freie Bauer, sondern von kleineren nur immer je 25 zusammen einen Mann stellen sollten. Ferner brauchte zur Rechtsfindung", also zum Gerichtstag, nicht jedesmal die Gesamtheit der Gau- oder Markbewohner zu erscheinen, sondern es gengten fr gewhnlich sieben Schffen, die man abwechselnd ausloste. So wollte Karl der berhandnehmenden Hrigkeit steuern. Behufs Verwaltung teilte der Kaiser sein weites Reich in Gaue mit Grafen an der Spitze. Die Herzogswrde wurde als mit der kniglichen Gewalt unvertrglich abgeschafft. Die Grafen waren Stellvertreter und Beamte des Knigs. Sie besorgten: 1. die Aushebung, Einbung und Anfhrung des Heerbannes, 2. den Vorsitz bei der Rechtspflege und die Ausfhrung des von den Schffen gefundenen Urteils, 3. Aufsicht der Straen, Brcken, knigliche Gter, Bergwerke u. ., 4. Einsammlung und Verwaltung der ffentlichen Geflle und Einnahmen. Eigentliche regelmige Steuern in unserem Sinne gab es wohl nicht, so wenig als bei den lteren Griechen und Rmern; aber es war uralte Sitte, da man dem König bei seiner Anwesenheit im Gau freiwillige Geschenke brachte, die spter allmhlich Pflicht-gem wurden. Dazu kamen die Abgaben (Zlle) bei Benutzung von Straen, Brcken u. dgl. und vor allem die Geldbuen, d. h. Geld-strafen fr kleinere Vergehen (in lterer Zeit natrlich meist in Naturalien bezahlt). Alle diese Einnahmen wurden vom Grafen gesammelt und teilweise an den Hof des Knigs abgefhrt; teilweise mute sie der König bei seinen Rundreisen mit seinem Gefolge aufzehren. Diese Rundreisen benutzte man auch zur Abhaltung der Reichs-tage (Versammlung der vornehmen Beamten und Bischfe) sowie der Mai-felder (Volksversammlungen; spter nur mehr Heerschau); auf den
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