Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bayerische Geschichte für Mittelschulen - S. 17

1893 - München : Pohl
jn der brgerlichen Verfassung zeigten sich gleichfalls wesentliche Vernbernngeu. Durch die Eroberung der rmischen Sanber waren die Heerfhrer und Könige in den Besitz groer Eigen-guter ober Allobien gekommen, deren Verwaltung ihnen teils wegen der groen Ausdehnung, teils wegen der entfernten ober zerstreuten Sage derselben nicht mglich war. Sie verliehen daher den grten Teil ihrer Gter an jene Mannen ihres Gefolges, die sie ihrer her-vorragenden Dienste wegen sich nher verbinden wollten, Zu lebens-lnglicher Nutznieung. Daraus bildete sich das Lehens- oder Feubalweseu, die Grundlage des mittelalterlichen Rittertums. Das verliehene Gut hie Sehen (feudum beneficium), der Verleiher Lehensherr, der Empfnger Lehensmann, Dienstmann ober Vasall. Die Lehenstrger verpflichteten sich dem Leheusherrn durch den Lehens- oder Vasalleneid (homagium). Auch^ reichere Vasallen gaben wieder einen Teil ihres freien Eigentums sogar ihrer Lehen (als Ast,flehen) an minderbegterte Mannen und gewannen dadurch ebenfalls Vasallen. Die Vasallen standen im persnlichen Dienste des Knigs und in enger Verbindung mit bemselben, untersttzten ihn mit ihrer Macht und gewannen dadurch groen Einflu. Aus ihnen entstand der hhere und niedere Dienst- oder Hofadel. ie "1^ Kriegsdienste sondern zum Dienste am Hofe des Knigs verpflichteten Vasallen hieen Ministerialen/' Wie auf die Verfassung, so blieb die Vlkerwanderung auch auf das Gerichtswesen nicht ohne ndernden Einflu. Bisher war in Deutschland das Recht nur nach dem Herkommen gebt worden. Nun aber wmdeu die alten Volksrechte und die berlieferten Gesetze schrist-0eses barbarorum). Die geschriebenen Gesetze welche metft in lateinischer Sprache abgefat waren, bienten bei strei-Richtschnur, bilbeten . jeboch in der Ausbung des Rechtes immerhin nur einen brstigen Notbehelf. Die Grndung des Frankenreichcs. Die einzelnen, von einanber meist unabhngigen Stmme des machtigen Volkervereines der Franken Hatten sich zwar zu den zwei vauptgruppen der Salier und Ripuarier geeinigt, bildeten aber nach dem Sturze Roms noch keinen einheitlichen Staat. Uber die salischen Franken herrschten Heerkonige aus dem Ge-schlechte der Merowiuger (von Merowus oder Merwich, der in der Huuneuschlacht bei Chalous an der Marne gefallen war) Nach Roms Fall stritten sich in Gallien die Westgoten und Burgunder Franken und Alamanueu um das schne Smtb. Da fate Chlodwig (der Enkel des Merowus), ein herrschschtiger und unternehmender Mann, den Entschlu, seine Herrschaft der ganz Gallien auszubreiten. Bittisperger, Bayerische @eidu4ite/lo. Aufl. o
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer