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1. Bayerische Geschichte für Mittelschulen - S. 148

1893 - München : Pohl
148 1645 (3. August 1645) fiel Mercy, und mit seinem Tode war jede Um-ficht und Einheit in der Heerfhrung zu Ende. Des Kaisers Bruder, Leopold Wilheltit, und Piccolomini konnten trotz ihrer Vereinigung mit den Bayern das Vordringen der Franzosen (unter Tureuue) und der Schweden (unter Wrangel, welchem der gichtkranke Torfteusou nach der Schlacht bei Jankau den 1646 Oberbefehl abgetreten hatte) nicht hindern (1646). Alle Greuel des Schwedeneinfalles von 1633 erneuerten sich, besonders in den Ge-genden am Inn und wieder in der Oberpfalz. Den grlichen Druck, welchen die zgellose feindliche Armee auf Bayern bte, bentzte Frankreich, um den Kurfrsten Maximilian vom Kaiser zu trennen und zu einem Waffenstillstnde mit den Franzosen und Schweden 1647 zu vermgen. Dieser kam im Mrz 1647 in Ulm zustande und hatte den Abzug des schwedischen Heeres zur Folge. Doch kndete Max schon im Herbste denselben wieder und verband sich mit Kaiser Ferdinand Iii., dem Sohne des 1637 verstorbenen Ferdinand Ii., anss neue, gnzlich von dem Streben erfllt, das Ende des unheil-vollen Krieges herbeizufhren, dessen Leiden eine verzweiflungsvolle Hhe erreicht hatten. Das Sldnerwesen war in scheulichste Gestalt ausgeartet. Es hatten sich groe Soldatenfamilien entwickelt. Deutschland war von einer Grenze zur andern ein Soldatenquartier. 1648 Endlich am 24. Oktober 1648, nach mehr als dreijhrigen Unterhandlungen .(dieselben waren schon eingeleitet worden am Dreifaltigkeitssonntag 1645), kam der sog. westflische Friede zu stnde, zu Mnster zwischen Deutschland und Frankreich, zu Osnabrck zwischen Schweden und den Protestanten einerseits, dem Kaiser und den Katholiken andererseits. Die Bestimmungen des westflischen Friedens. I. Politische Bestimmungen: Kurfürst Maximilian von Bayern erhielt fr die vielen und schweren Opfer, welche er dem Kaiser gebracht, nur die Besttigung im erblichen Besitze der Kur und des Erztrnchsessen-, amtes, sowie der Oberpfalz. Dem Sohne des Kurfrsten Friedrich V. von der Pfalz, Karlludwig, wurde die Rheinpfalz zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde neu errichtet. Frankreich erhielt auer der Besttigung des Besitzes der im schmalkal-titschen Kriege besetzten Bistmer und Städte Metz, Tonl und Verdun einen Teil des Elsa (mit Ausnahme von Straburg), den Sund-gan und Breisach. Schweden bekam Vorpommern, Stettin, Wismar, die Inseln Rgen, Usedom und Wollin, die Bistmer Bremen und Verden unter deut-scher Oberhoheit und dazu noch fnf Millionen Thaler Kriegs-Entschdigung. Brandenburg, Mecklenburg, Hessen 2c., sowie die einzelnen Reichs-stnde erhielten meist skularisierte Kirchengter als Entschdigung. Die Schweiz und die Niederlande wurden als selbstndige Staaten anerkannt und aus dem Reichsverbande entlassen. Ii. Staats- und kirchenrechtli che Bestimmungen: Den deutschen Reichsstnden wurde Landeshoheit, entscheidende (statt
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