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1. Bayerische Geschichte für Mittelschulen - S. 219

1893 - München : Pohl
219 Hebung des alten Wahlgesetzes und Einfhrung eines neuen auf freiheitlicher Grundlage; Verantwortlichkeit der Minister; Erweiterung der stndischen Besugunse durch das Recht der Initiative. So ward Maximilian, was er sein wollte; in Wahrheit ein konstitutioneller König, und blieb es auch. Dies bewies er durch alle seine Regierungshandlungen, besonders in einem 1858 zwischen der Staattzregierung und den Kammern entstandenen Konflikte, welchen er mit den Worten: Ich will Frieden haben mit meinem Volke!" durch einen Personenwechsel im Ministerium lste. Und ein Friede herrschte in Bayern dauernd zwischen König und Volk, wie er noch selten einem Staate beschert ward. Maximilians landesvterliche Frsorge erstreckte sich in hohem reibe auch aus die materiellen Interessen und die uere Wohlfahrt seines Landes. Neue Vollzugsvorschriften zum Gewerbegesetz suchten die zeiweme Entwickelung der Industrie und des Gewerbcstandes zu frdern und den bergang zur unausbleiblichen Gewerbefreihelt zu erleichtern. Die Erffnung der ersten deutschen Industrie-ausstellung im Glaspalaste zu Mnchen 1854 und die Bildung von L o k a l-G e w e r b e v e r e i n e n sollten zur materiellen und geistigen Hebung des Handwerkerstandes beitragen. Als vermittelnde Organe zwischen der Regierung und dem Jndnstriestande wurden Gewerbe-kammern, sowie Gewerbe- und Fabrikrte errichtet. Die Erffnung neuer Bahnlinien, Herstellung eines Telegraphen-netzes, Ausdehnung der Postverbindungen, der Verkehrsan-stalten berhaupt, Einfhrung von Handelskammern und Handelsrten, dann der allgemeinen deutschen Wechsel-ordnung (vom 28. November 1848) und des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (vom 10. November 1861), Errichtung eines Handelsappellationsgerichtes fr Bayern in Nrnberg (1862) wirkten in hohem Grade frderlich auf Belebung des Handels und Verkehrs. v Fr die Landwirtschaft ward manche wohlthtige Verordnung erlassen; das Wichtigste fr ihre Frderung aber geschah durch die Auf-Hebung, Fixierung und Ablsung der Grundlasten mit-tels Gesetz vom 4. Juni 1848, welches Grund und Boden frei und den zinsbaren Grundholden zum freien Gutsbesitzer machte. Eine geordnete Finanzverwaltung ermglichte die Auf-Hebung des verderblichen Lotto (1861) und die Mehrung des Auf-wandes fr die gesteigerten Forderungen aller Staatszwecke, ohne da eine Erhhung der Steuern eintrat. Durch die tatschliche Durchfhrung der vollstndigen Gleich-stellung und Gleichberechtigung der drei anerkannten Konfessionen wurden alle konfessionellen Beschwerden und kirchlichen Reibungen vom Lande fern gehalten. Um die geistigen Krfte und den wissenschaftlichen Sinn des Volkes zu wecken, zu erhalten und auszubilden, wendete Maximilian der Fr dernng der Wissenschaft wahrhaft frstliche Gunst zu. Er zog ausgezeichnete Gelehrte nach Bayern und lebte selbst mit den her-vorragendsten Vertretern der Wissenschaft und Kunst in unmittel-barem, freundschaftlichem Verkehr.
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