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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 88

1909 - Hamburg : Boysen
und zum künftigen Herrscher Dänemarks bestimmte das Londoner Protokoll gar einen Prinzen deutscher Abstammung und deutscher Sprache. Neue Bedrückung. Gleich nachdem die fremden Truppen aus den Herzogtümern abgezogen, brach für Schleswig-Holstein eine Schreckenszeit an. Die Beamten, welche während des Krieges von der deutschen Regierung eingesetzt waren, wurden zum größten Teil entlassen; ein Schwarm von dänischen Beamten legte sich über das Land, von Hochmut und Haß gegen alles, was deutsch hieß, erfüllt. Während in Dänemark die Presse beinahe unbeschränkt war und die Verfassung volles Vereins- und Versammlungsrecht sowie Sicherheit gegen polizeiliche Übergriffe gewährte, ward in den Herzogtümern jede freie Regung der Presse mit schweren Strafen unterdrückt, Vereine und Versammlungen in solchem Umfange verboten, daß nicht einmal drei Personen zur Unterzeichnung einer Bittschrift an den König zusammentreten durften, und kleinliche Gebote und Verbote der Polizeibehörde nahmen kein Ende. Die versprochene Verfassung für die gemeinsamen Angelegenheiten wurde erst nach ein paar Jahren fertiggestellt, und ohne daß man den Rat der schleswig-holsteinischen Stände eingeholt hatte. — Allmählich wurde die Kopenhagener Partei, zu der auch Friedrich Vii. gehörte, immer übermütiger, und im Jahre 1863 kündigte der König dem Reichsrate an, der neuen Volksvertretung für alle gemeinschaftlichen Angelegenheiten, daß Dänemark-Schleswig, Unser Reich, wie er die Landschaften im Gegensatz zu Holstein nannte, eine neue Verfassung haben sollte. Die neue Verfassung, die nun ausgearbeitet wurde, verleibte Schleswig dem Königreiche Dänemark wieder vollständig ein. Natürlich wurde sie vom Reichsrate angenommen. Nicht aber erhielt sie die Unterschrift des Königs. Friedrich Vii. war nämlich gefährlich erkrankt und hatte das Bewußtsein verloren. Nur auf kurze Zeit gelangte er dann und wann zur Besinnung zurück. Als man ihm in einem solchen Augenblick die Urkunde vorlegte, damit er sie unterzeichne, weigerte er sich. „Ich will nicht unterzeichnen,“ sagte er, ,,Christian mag es tun.“ Bald darauf starb er, aus dem Mannesstamm des königlichen Hauses der letzte. Lage beim Tode Friedrichs Vii. Der Nachfolger Friedrichs Vii. wurde Christian Ix., der bereits 1852 von den Großmächten als Erbe des dänischen Thrones anerkannt war. Aber am selben Tage, da in Kopenhagen Christian als König ausgerufen wurde, machte der Prinz von Augustenburg bekannt, daß er als Herzog Friedrich Viii. kraft seines Erbrechtes die Regierung Schleswig-Holsteins antrete; zugleich rief er den Schutz des deutschen Bundes an und gelobte, die Verfassung Schleswig-Holsteins und die Rechte seines Volkes zu achten. Die Frage war demnach, ob die Herzogtümer Christian Ix. oder Friedrich Viii. zufallen sollten.
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