Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 40

1905 - Nagold : Zaiser
40 verbot und den sogenannten ewigen Landfrieden" ein-fhrte; alle Hndel sollte das Reichskammergericht schlichten Deutschland wurde in 10 Kreise eingeteilt und jedem Kreis em Hauptmann vorgesetzt, welcher den Landfrieden erhalten und die Stenern einnehmen mute. Durch den Grafen von Thuru und Taxis lie Maximilian das Postwesen neu einrichten. Graf Eberhard V von Wrttemberg machte er m Worms zum Herzog, 1495. Maximilians Sohn hatte die spanische Thronerbin geheiratet, starb aber bald. Dieser Ehe entsprote der sptere Kaiser Karl V (15191556), welcher unter seinem Zepter Deutschland und Spanien nebst Amerika vereinigte (in seinem Reich ging die Sonne nicht unter"). ^3+ b) Zustnde im Mittelalter. -i as Ritteruiesen: Vom 714. Jahre wurden die Knaben der Edlen (Pagen) im Ringen, Reiten, Singen n. s. lu. unterrichtet, und dienten bei Tische. Dann traten sie als Knappen in den Dienst eines Grafen, erhielten ein Schwert und lernten jetzt die Waffen gebrauchen. Mit ihrem Herrn durften sie in den Krieg und zum Turuier ziehen. War der Knappe 21 Jahre alt, so fand in der Kirche in feierlicher Weise der Ritterschlag statt. Ein lterer Ritter gab dem jungen Mann mit dem flachen Schwert oder der Hand 3 leichte Schlge auf Hals oder Nackeu und ber-reichte ihm Schwert, Panzer, Helm u., f. w. Eidlich gelobte der Ritter: der Tugeud zu lebeu, der Kirche und dem Lehens-Herrn treu zu bleiben und die Schwachen und Unschuldigen beschtzen zu wollen. Auf ihren Burgen fhrten die Ritter ein angenehmes Leben: Jagd, Ritterspiele oder Turniere und frhliche Festgelage wechselten miteinander ab. Die Turniere wurden vor vielen Zuschauern abgehalten. Knieend empfing der Sieger aus den Hnden eines Edelfruleins eine goldene Kette oder dergl. Nicht selten vergaen manche Ritter ihren Schwur und wurden zu Wegelagerern oder Raubrittern. (Zeit des Faustrechts.) 2. Frondienste. Unter den Gterbesitzern unterschied man freie Bauern" und hrige Bauern" oder Leibeigene". Letztere besaen keinen eigenen Gruud und Boden und ge-hrten mit Leib und Gut ihrem Fürsten oder Herrn, der
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer