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1. Geschichtsbilder für Volksschuloberklassen und Schulaspiranten - S. 97

1905 - Nagold : Zaiser
97 23. Einiges aus der wrttbg. Verfassung. Wrttemberg ist eine durch die Verfassung vom Jahr 1819 beschrnkte Monarchie. Der König beschwrt bei seinem Regierungsantritt die Verfassung, worauf ihm vom Volk gehuldigt wird. Die Verfassung enthlt die Rechte und Pflichten des Knigs und die des Volks. Die Thron-folge vererbt sich im Mannesstamm nach dem Recht der Erst-gebnrt. Mit dem 18. Lebensjahr ist der Kronprinz voll-jhrig. Der König hat die Rechte des evang. Landesbischoss"; die Katholiken haben ihren eigenen Bischof in Rottenburg. Jeder Wrttemberger, ohne Unterschied der Religion, hat gleiche staatsbrgerliche Rechte und Pflichten. Neu einzu-fhrende Gesetze werden vom Landtag beraten und von den Ministern dem König zur Genehmigung vorgelegt. Der Landtag (die Landstnde") teilt sich in 2 Kammern: die der Standesherren und der Abgeordneten. Die Kammer der Standesherren hat 25 Mitglieder: Prinzen des Kgl. Hauses, Hupter des hheren Adels (Fürsten n.s. w.) und vom König auf Lebenszeit ernannte Mitglieder. In der Abgeordnetenkammer sitzen die gewhlten Vertreter der 64 Obermter und der sog. 7 guten Städte" (Stuttgart, Ulm, Heilbrouu, Reutlingen, Tbingen, Ludwigsburg und Ellwangen), serner 18 ritterschaftliche Abgeordnete (vom Niedern Adel), 6 evang. Prlaten, 3 kath. Geistliche und der Kanzler der Landesuniversitt. Jeder Brger, der der 25 Jahre alt ist, darf whlen; der Abgeordnete mu mindestens 30 Jahre alt sein. Eine Wahlperiode dauert 6 Jahre. Die Kammern haben das Steuerbewilligungsrecht; auch knnen sie Wnsche und Klagen vor den König bringen. Das Staatsministerium besteht aus 6 Mitgliedern: 1. Der Minister des Aenern: er vertritt Wrt-temberg gegenber dem Ausland, z. B. bei Vertrgen; zu-gleich ist er Minister des Kgl. Hauses; auch sind ihm die Verkehrsanstalten (die Post und die Eisenbahn) unterstellt. Die wrttembergischen Gesandten- und Konsuln sind ihm ebenfalls verantwortlich. 2. Der Minister des Innern: ihm sind die Schult-heien, die Oberamtmnner und die Kreisregierungen unter- 7
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