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1. Bd. 2 = Oberstufe - S. 191

1912 - Goslar a. H. : Danehl
191 getreibe, das zweite Felb mit Sommergetreibe und sonstigen Frchten, whrenb der britte und letzte Teil unangebaut blieb. Man nannte ihn Brache. Im zweiten Wirtschaftsjahre wechselten sie den Anbau der Frchte. Als die Stbte grer wrben, hob sich auch die Viehhaltung der Bauern. Besonbers wrbe auch Bienenzucht getrieben, ba der Honig den Zucker ersetzen mute. Auch das Wachs war sehr begehrt. B. Vertiefung: Sprecht der die Lage der Bauerngehfte zueinanber! Wie war das im alten Germanien? Die Bauart der Gebube! Erklrt die Bebeutung des Ausbruckes Hufe"! Auch heute hrt man noch vielfach die Gre eines Gutes nach Hufen angeben. . Eine Hufe hat in der Regel 60 Morgen ober 15 ha. Wie lagen die cker der Bauern? Der Bauer mute, um nun zu seinem Acker zu gelangen, seinen Weg der frembe cker nehmen. Wenn nun z. B. der Bauer A. seinen Acker hinter dem Acker des Bauern B. hatte, und dieser schon gest hatte, so konnte A, nicht auf seinen Acker, ohne dem B- zu schaben. Welche Einrichtung war daher getroffen? Nennt Wintergetreibei (Weizen, Roggen.) Nennt Sommergetreibe! (Gerste, Hafer usw.) In biefem Sommersell bauten die Bauern auch onbere Frchte und Nutzpflanzen an, z. B. Anis, Flachs, Rbsen, Raps. Der britte Teil des Felbes lag brach. Aus welchem Grunbe wohl? (Das Felb sollte sich ausruhen, benn man hatte noch nicht gengenb Dnger, um alles Land bngen zu knnen. Auerbem sollte es, ba es mit Gras bewuchs, Weibe fr die Haustiere abgeben.) Diese Brache kennt man heute so nicht mehr. Man best sie mit Klee ober andern Futterkrutern. Damals konnte man das nicht, man kannte weber Rben noch Klee. Wie konnte sich mit der Hebung der Stbte die Viehhaltung der Bauern heben? (Je mehr Einwohner eine Stadt hatte und je wohlhabenber diese wrbe, besto grer wrbe der Fleischverbrauch.) Wozu wrbe bamals das Wachs verwertet? (Lichte, Kirchenbebarf.) Wollt ihr noch etwas fragen? C. bung: Erzhlt von der Felbwirtschaft der Bauern! Einprgung. f) Die Rechtspflege. aa) Wie die Rechtspflege gehandhabt wurde. A. Darbietung: Zur Zeit Karls des Groen begann die Aufhebung der alten Volksgerichte. Sie wrben durch Gerichte erfetzt, bei welchen gewhlte Männer unter Vorsitz eines kaiserlichen Beamten Recht sprachen. Spter ging die Rechtssprechung auf die einzelnen Lanbes-herren, ihre Vasallen, ja auf den Grunbherren der. Recht wrbe gesprochen und Strafen wrben verhngt nach Sitte und Herkommen. Im 13. Jahrhundert unternahm es ein schsischer Ritter, bieses rechtliche Herkommen aufzuschreiben. So entstaub das erste Gesetzbuch. Man nannte es Sachsenspiegel. Bald entstanb im sblichen Dentschlanb ein hnliches Gesetzbuch: Der Schwabenspiegel. Die Strafen waren sehr
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