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1. Bd. 2 = Oberstufe - S. 295

1912 - Goslar a. H. : Danehl
295 nicht dem Hchsten insknftige werdet Rechenschaft geben musten, auch vo Allergerinqsten, iel= christlich- ttcachtung nun d-r ,u>unsng-n sfr eer ;e so rofrd euch auch alsdann alles Zeitliche so ihr von Gott begehren und bltten werdet und euch selia ist. von ihm reichlich zufallen und euch gegeben werden. Befleiigt euch auch eines recht migen und nchternen Lebens; geht damit euren Untertanen Und on^Gott^und^gebenen Untertanen mt ihr ohne der Religion als ein rechter Landesvater lieben, ihren Nutzen und Bestes m billigen Dingen allzn qern zu befrdern suchen, die commercia berall in Aufnahme bringen und aus mehrer peuplierung - insonderheit der Kur Brandenburg - gedenken Dk von Prlaten Herren und Adel lasset fters vor euch kommeu und redet mit ihnen, erzeigt euch auch gegen einen jeden gndig und beliebt wie denn olches emem groen f>errn wodl ansteht auch ihm zu sonderbarem Ruhm bei manniglich gereichen tut, e* astes Ls?die Siebe und Affektion der Untertanen je mehr gegen euch erwecken Jedoch mu in allem eine solche Moderation gebraucht werden, damit 'hr euren Stand nicht verkleinert und den Respekt behaltet. Gegen euresgleichen aber habt ihr was Die m-iedens und Rang betrifft, das Allergeringste nicht nachzugeben und von dem, was euch zukommt nichts zu vergeben, sondern der die kurfrstliche pr^nz festzuhalten; denn durch gar groe Hflichkeit kann fters auch e.ner sein habendes Recht verlieren, wie denn solcher Exempel genug,am vorhanden sind. Die hebe Jus tz lat euch in allen euren Landen hchlich besohlen sein, und sehet dahin, da sowohl den Armen als Reichen ohne Ansehen der Person Recht verschaftt werde und da d e Prozesse beschleunigt und nicht aufgehalten werden mgen; denn das befestigt d e Sthle der Regenten. Und weil ihr wegen eurer andern Regierungsgesch^e die Justizsachen selten hren knnt, so gebt fleiig acht auf he Rate so dazu bestellt find, und wann ihr erfahrt, da sie sich korrumpieren lassen und mit der Justiz nicht rech, umgegangen sind, so straft dieselben dergestalt, da sich alle andern davor zu siegeln haben Wrde aber einer aus Bosheit der die Rate klagen, so ist derselbe auch billig zu strafen, damit der Justiz auch ihr gebhrender Re,pekt verbleibe. Bor allen Dingen htet euch, da ihr in Justizsachen keinen Bescheid erteilt, ^ sei denn das Gegenteil zuvorderst mit seiner Verantwortung vernommen Was nun sur die Rate und Diener ihr insknftige zu gebrauchen habt, und wie selbige qualifiziert sein sollen weil eine Herrn Reputation daran hnget, was er fr Rte erwhlt so habt ihr euch m solcher Wahl wohl vorzusehen und nicht zu bereilen, und wei ickderen keinen besser zu benennen und vorzuschlagen als solche, welche der Jethro dem Mose beschre.bt namlich da es solche Leute sein sollen, so solche Qualitt haben, da sie zuforderst Gott frchten und dem Geize von Herzen seind, berdem verschwiegen eines ehrbaren Lebens aufrichtigen Gemts, etwas staatskundig . . . sein. Nach solchem sehet euch tn und auer Landes mit hchstem Fleie um! Wann ihr solche dazu erwhlt und annehmen werdet, so wird es euch wohl qehn. Gottes Segen m der Regierung verspren, auch wird euch die Last alsdann nicht so schwer zu tragen ankommen. w Dieweil auch der Hchste das Haus Brandenburg vor andern Hansein im rmischen Reich mit vielen und stattlichen Landen so reichlich gesegnet, und (es) daher viel Feinde hat, so solchen Segen dem Hause herzlich mignnen, und da ihr bses
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