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1. Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen - S. 15

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Ii. Die Zeit des "Kampfe* zwischen Heidentum und Christentum. 15 gehuge. Nur bei festlichen Gelegenheiten schmckte eine goldene, von Diamanten strahlende Krone sein Haupt, und ein langer Mantel um-wallte seine Glieder. Sonst hate er auslndische Kleidung. Mit Un-willen bemerkte er, wie seine Edeln sich in feine, seidene Gewnder " kleideten. 2. Karls Reichsverwaltung. Das ganze Frankenreich war zur bessern Verwaltung in Gaue geteilt. An der Spitze jedes Gaues stand der Gaugraf; er sorgte fr Ordnung, bot den Heerbann auf, fhrte ihn gegen den Feind und hielt mit sieben erwhlten Schffen Gericht auf der Mahlstatt. Diese Stelle des Gaugrafen wurde in der Regel einem angesehenen Manne verliehen, der im Gaue reich begtert war. Damit aber die Grafen, fern vom wachenden Auge des Herrschers, ihre Gewalt nicht mibrauchten', setzte Karl der mehrere Gaue Send-grasen, immer einen weltlichen und einen geistlichen, die umherziehen und nachforschen muten, ob alles mit Recht und Ordnung zugehe. An der Mahlstatt des Gaues versammelten die Sendgrafen das Volk, hielten daselbst das Sendgrafengericht, stellten Umfrage an und nahmen Beschwerden entgegen. Karl reiste auch selbst im Reiche umher, Gericht zu halten und nach dem Rechten zu sehen. Auf diesen Reisen kehrte er in seinen Burgen oder Knigspfalzen ein, zu denen groe Landgter gehrten; beides verwaltete ein Burg- oder Pfalzgraf. Die grte Gewalt hatten die Grafen, die an der Grenze oder Mark des Landes wohnten; sie hieen Markgrafen und konnten ohne vorherige Genehmigung des Knigs gegen unruhige Nachbarn Krieg führen. Gottesurteile. Bei den Knigs- und Grafengerichten wurden wie in der Urzeit die Gottesurteile angewandt. Nur waren an die Stelle des Zweikampfes und des Losens andere Beweismittel getreten. Das waren die Kreuzprobe, die Probe des siedenden Wassers, des glhenden Eisens und der Wassertauche. Bei der Kreuzprobe stellten sich die Gegner mit kreuzweise emporgestreckten Armen vor ein Kreuz; wer die Arme zuerst sinken lie, galt als schuldig. Wer Arm oder Hand unverletzt aus dem siedenden Wasser zog, wer glhendes Eisen tragen oder barfu einen glhenden Rost berschreiten konnte, ohne sich zu verbrennen, galt als schuldlos, ebenso derjenige, der lebendig aus dem Wasser kam, in welches er eine Zeitlang getaucht war. Karl bestimmte, da den Gottesurteilen eine erhhte Be-deutnng beizumessen sei. 3. Karl macht die Sachsen zu Christen. 785. Alle deutschen Vlkerschaften hatten das Christentum bereits angenommen, nur die Sachsen nicht. Sie teilten sich nach ihren Wohnsitzen in Westfalen, Engern und Ostsalen. Oft unternahmen sie, besonders die Westfalen, in das Frankenreich kriegerische Streifzge. Diesem Zustande wollte Karl ein Ende machen; er begann daher im dritten Jahre seiner Regierung den Krieg gegen die Sachsen und fhrte ihn mehr als dreiig Jahre fort. Im Jahre 777 hielt er zu Paderborn eine groe Reichsversammlung, bei der viele schsische Edelinge dem Könige huldigten und sich taufen lieen. Kaum hatte aber Karl dem Sachsenlande den Rcken gekehrt, so waren auch Huldigung und Taufe vergessen. Unter Fhrung des Herzogs Widukiud sammelten sich die Westfalen, zerstrten Kirchen und Burgen und ermordeten frnkische Priester und Krieger. Karl eilte herbei, schlug die Westfalen, verfolgte den fliehenden Widukind bis der
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