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1. Das Altertum - S. 236

1894 - : Buchner
236 den tiefen Stand der damaligen Kunstbung. berhaupt war in den rauhen Kriegs-zeiten die Bildung gesunken. b) Die Aufnahme des Christentums in das rmische Staatswesen. Schon Constantins Vater, Constantius, der Gemahl der heiligen Helena, hatte die Christen in seinem Gebiet geduldet. Constantin erlie nach seinem Sieg der Maxentius das Duldungsedikt zu Mai-land (313), nach seinem Sieg der Licinius, bei welchem er durch die Parteinahme der christlichen Geistlichkeit untersttzt worden war, erklrte er das Christentum fr die Staatsreligion (324). Unter dem Vorsitz des Kaisers verdammte die Kirchenversammlung von Nica (325) die Lehre des Arlus und entschied sich fr die Lehre des Athanasius von der Wesensgleichheit (Homousie) Christi mit Gott. Kurz vor seinem Tode verbot der Kaiser die heidnischen Opfer und lie sich taufen^/ Auf dem Konzil von Nica waren der 300 Bischfe versammelt, unter welchen der rmische das meiste Ansehen besa. Die Geistlichen (o xlrjpog seil. xov&eov) waren befreit von den Steuern und unterstanden nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit. Die dankbare Kirche hat Constantin mit dem Beinamen des Groen ausgezeichnet und das Andenken dieses Kaisers besonders hochgehalten.1 o) Verlegung der Residenz nach Constantinopel und Ordnung des Reiches. Im I. 330 verlegte Constantin seine Residenz und damit den Schwer-Punkt des Reiches nach Byzanz, das seitdem Constantinopel (auch via 'Pco/uy) hie. Wie unter Diocletian war das Reich in 4 groe Statthalterschaften oder Prfekturen geteilt: 1. Der Orient (mit dem Sitz des Prfekten in Nikomedia); 2. Jllyrien (mit Thesfalonike); 3. Italien (mit Mailand); 4. Gallien (mit Trier). Die Statthalter der Prfekturen waren nicht selbstndig, wie unter Diocletian, sondern absetzbare Beamte des Kaisers. Unter den Prfekten standen die Vikare der (116) Provinzen. Die Militrmacht stand unter besonderen Feldherren. Die ganze, ungemein zahlreiche Beamtenschaft war durch genaue Rangstufen, Titulaturen und Zeremonien geschieden. Der Unterhalt des Heeres, in welchem unter Constantin bereits viele Ger-manen dienten, sowie des Hofes und der Beamten machte hohe Steuern ntig, fr deren Einbringung die Brgermeister mit ihrem Vermgen haftbar waren. Die Grundsteuer wurde alle 15 Jahre neu veranlagt (indictio), daraus entstand eine neue Zeitrechnung nach Jndiktionen (von 312 an). 1 *Die Reiterstatue Mark Aurels auf dem Kapitol verdankt ihre Erhaltung in den Strmen der folgenden Jahrhunderte dem Umstnde, da sie flschlich als ein Standbild des kirchenfrenndlichen Constantin betrachtet mrbe.
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