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1. Geschichte der Neuzeit - S. 39

1897 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Die Zeit von 1525 bis 1530. 39 dem besondern Zwecke, Hessen und Kursachsen ihren Herren zu rauben. Leicht-glubig beschlo Philipp dem Angriff zuvorzukommen und warb bei dem franzsischen König und dem siebenbrgischen Fürsten Johann Zapolya, dem türkisch gesinnten Gegenknig Ferdinands in Ungarn, um Hilfe. Der besonnene Johann Friedrich von Sachsen fand die Lge doch zu handgreiflich, um sich durch sie in einen Bruder- und Religionskrieg einzulassen. Daher senkte" Philipp die Flgel", erprete aber von den verzagten geistlichen Fürsten von Bamberg, Wrzburg und Mainz 100 000 Gulden (1528). Der Landfriedensbruch ging ohne Rge hin. Als der Kaiser seinen Frieden mit dem Papste und Italien geschlossen hatte, wandte er seine volle Aufmerksamkeit den deutschen Angelegen-heiten zu. Seine Thtigkeit offenbarte sich bereits auf dem Reichstage zu Speier von 1529, dem er eine Proposition vorlegte, durch welche der be-liebig gedeutete Abschied von 1526 als ein die Unordnung frdernder auf-gehoben ward. Dieser Entscheid rief bei den Neuglubigen groe Erregung und trotz der vorgenommenen Milderung der schrfsten Stellen unbeugsamen Widerspruch hervor. Nach langen Verhandlungen fate die Mehrheit der Stnde am 19. April 1529 im Sinne des kaiserlichen Vorhaltens den Be-schlu: Wo bisher das Wormser Edikt gehalten worden ist, soll es auch ferner bestehen; wo man davon abgewichen ist, sollen die bereits eingefhrten Neue-rungen bis zum Konzil bleiben, aber keine weiteren stattfinden und niemand die Ausbung des alten Kultus, besonders die Messe, hindern; kein Stand soll den andern des Glaubens halber vergewaltigen oder in seinen Rechten krnken. Obwohl dieser Beschlu, welcher den der neuen Lehre Zugethanen nach dem Urteil Melanchthons mehr Schutz gewhrte als der Speierer von 1526, aber auch dem katholischen Glauben sein Recht wahrte, ein groes Zugestndnis bedeutete und ein dem Zeitgeiste vllig fremdes Princip an-bahnte, das der Duldung (Toleranz), so legten dennoch Kursachsen, Hessen, Braunschweig-Lneburg, Anhalt, Brandenburg-Kulmbach und 14 Reichsstdte dagegen Verwahrung ein, indem sie in Religionssachen Mehrheitsbeschlsse nicht fr verbindlich und die Messe als Gtzendienst fr unerlaubt erklrten. Von dieser Protestation, welche Melanchthon als eine schreckliche Sache" be-zeichnete, erhielten die Neuglubigen spter den Namen der protestierenden Stnde oder der Protestanten. Zum hchsten Leidwesen Luthers und Melanchthons schlssen Hessen, Kursachsen, Straburg, Ulm und Nrnberg ein Verteidigungsbndnis gegen jeden etwaigen Angriff wegen des gttlichen Wortes. Wenn man ohne Voreingenommenheit den Speierer Beschlu be-trachtet, so erscheint seine Ablehnung aus zwei Grnden bedauerlich: 1. weil sie das erste Toleranzedikt hinderte und das Princip der religisen Unduldsamkeit, die man stets der alten Kirche zum Vorwurf macht,
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