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1. Geschichte der Neuzeit - S. 338

1897 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
338 Zeitalter der Kmpfe um brgerliche und nationale Freiheit. lung nach. Und so gerieten König und Volksvertretung in die Ge-roalt des Pbels von Paris, des willigen Werkzeuges der im geheimen whlenden und wirkenden Lenker der Revolution. Die Nationalversammlung war geleitet von den Ideen Rousseaus und der falschen Lehre Montesquieus von der Teilung der Gewalten; daher machte sie sich als eine Kammer zur einzigen gesetzgebenden Macht. Dem König blieb nur ein suspensives Veto und scheinbar die vollziehende Gewalt. Ein von der Kammer beschlossenes Gesetz durfte durch das knigliche Veto hchstens auf vier Jahre aufgeschoben werden. Der Versuch Mirabeaus, das Knigtum aus den Hnden der Anarchie durch Schaffung eines mit der Nationalversammlung beratenden Ministeriums zu retten, wurde hintertrieben durch das Gesetz, da kein Abgeordneter Minister werden drfe. Am Hofe erkannte man die Bedeutung des Mannes, der in der Nationalversammlung ein mchtiges Wort sprach, und gewann ihn als Sttze, indem man seine Schulden tilgte. Der Hoffnungsstern sollte bald verlschen: Mirabeau hatte die aufrichtige Absicht, eine Revision der Verfassung zu Gunsten des Knig-tums herbeizufhren, starb aber am 2. April 1791, vielleicht zu seinem Glcke; denn sobald seine geheime Verbindung mit dem Hofe ans Licht gekommen wre, htte er seinen Einflu aus das Volk eingebt. Er selbst hatte die Revolution bewaffnen helfen, wie konnte er sich der Tuschung hingeben, ihr durch Worte, durch ein moralisch und politisch verwerfliches Doppelspiel die Waffen wieder zu entwinden? Das alte Frankreich war auf solche Weise nicht mehr zu retten. Die Nationalversammlung schlug es in Stcke. Zum Zwecke der Verwaltung er-hielt das Land eine neue, gleichfrmige Einteilung. Die alten Provinzen gingen auf in 83 Departements, die ihre Bezeichnung nach Flssen, Bergen u. s. w. erhielten und in Distrikte zerfielen; jeder Distrikt hatte wieder als Unterabteilung einzelne Kantone, jeder Kanton seine Municipalitten (Kirch-spiele), etwa 43000 Gemeinden, die nicht blo stdtische Selbstverwaltung hatten, sondern auch Rechte der Staatsverwaltung erhielten, so da Frank-reich in eine Vielheit von kleinen Republiken aufgelst war. Den hohen Reden von der Gleichheit entsprach nicht vollstndig die Ausschlieung der Dienst-boten und Tagelhner von der Ausbung des Wahlrechtes. Im ganzen rechnete man auf vier Millionen Wahlberechtigte. Jedes Departement erhielt ein Kriminalgericht, der Distrikt ein Civil-gericht, der Kanton ein Friedensgericht. Die Einfhrung der Schwurgerichte, des ffentlichen und mndlichen Prozeverfahrens, die Unentgeltlichkeit des-selben, die Beseitigung grausamer Strafen bedeuteten zwar einen Fortschritt auf dem Gebiete der Justiz; dafr aber fehlte bei der Bestellung der Richter auf sechs Jahre durch die Wahl alle mter wurden durch Volkswahl
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