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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 196

1912 - Breslau : Hirt
196 Die Verfassung des Deutschen Reiches. 116. Wappen und Das kaiserliche Wappen ist der schwarze, einkpfige, rechtssehende Standarte, ^dler*; Schnabel, Zunge und Klauen sind rot. der ihm befindet sich die Krone in der Form der sogenannten Krone Karls des Groen mit zwei sich kreuzenden Bgeln. Auf dem Brustschilde, um den die Kette des Schwarzen Adlerordens geschlungen ist, trgt er den mit dem schwarz-weien Hohenzollernschilde belegten preuischen Adler. Die kaiserliche Standarte zeigt auf gelbem Grunde das Eiserne Kreuz, belegt mit dem kaiserlichen, von der Kette des Schwarzen Adlerordens um-gebenen Wappen in gelbem Felde; in den vier Eckfeldern des Fahnentuches sind abwechselnd der kaiserliche Adler und die kaiserliche Krone angebracht. Fr den Aufwand, den der Kaiser als Oberhaupt des Reiches macht, erhlt er keine Entschdigung, sondern er bestreitet diesen aus der preui-schen Zivilliste (s. 124). Der Bundes. Die Vertretung der 25 deutschen Staaten smit Einschlu Elsa-Loth-rat. ringens) ist der Bundesrat, in dem Preußen 17 Stimmen fhrt, Bayern 6, Sachsen und Wrttemberg je 4, Baden, Hessen und Elsa-Lothringen je 3, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig und Schwarzburg je 2, alle brigen Mitglieder je 1 Stimme führen, zusammen 61 (Stimmen.2 Er bt zusammen mit dem Reichstage die Reichsgesetzgebung aus. Die zustndigen Stimmen eines Staates knnen im Bundesrate nur einheitlich abgegeben werden. Den Vorsitz fhrt der Reichskanzler. Der Bundesrat wird alljhrlich zusammen mit dem Reichstage berufen und auerdem, wenn es die Vorbereitung der gesetzgeberischen Aufgaben erfordert. Er mu berufen werden, wenn es ein Drittel der Bundesstimmen verlangt. Die von ihm genehmigten Vorlagen werden vor den Reichstag gebracht und dort durch Mitglieder des Bundesrates oder besondere Kommissare ver-treten, die jederzeit gehrt werden mssen. Wenn Bundesmitglieder ihre verfassungsmigen Bundespflichten nicht erfllen, so knnen sie im Wege der Exekution dazu angehalten werden. Diese Exekution (militrische Be-setzung des betreffenden Landes) ist vom Bundesrate zu beschlieen und vom Kaiser zu vollstrecken. Der Reichs- Der Reichstag geht aus allgemeinen, direkten Wahlen mit geheimer ta0- Abstimmung hervor. Die Zahl der Abgeordneten betrgt 397.3 1 Der einkpfige Adler war schon das Wappentier des alten Reiches. Seit Kaiser Siegmund kam der Doppeladler auf, der noch heute vom sterreichischen Kaiserstaate gefhrt wird. , ..., 2 Die Stimmenzahl Preuens, das, obwohl es auch dte Stimme des unter preuischer Verwaltung stehenden Frstentums Waldeck fhrt, noch nicht ein Drittel der Stimmen hat, erscheint sehr gering. Doch ist die Mglichkeit einer Verfassungsnderung gegen den Willen Preuens durch Artikel 78 der Reichsverfassung ausgeschlossen, welcher bestimmt, da An-trge auf nderung der Verfassung als abgelehnt gelten, wenn sie im Bundesrat 14 Stimmen gegen sich haben. - Elsa-Lothringen hat erst unlngst (1911) das Recht erworben^ Vertreter in den Bundesrat zu entsenden, ihr Stimmrecht nst jedoch gesetzlich eingeschrnkt. 3 Nach dem Wahlgesetz vom 31. Mai 1869, das in die Reichsverfafsung aufgenommen wurde, sollte auf durchschnittlich 100000 Seelen ein Abgeordneter gewhlt werden; die Bevlkerung des Deutschen Reiches zhlte anfangs mcht ganz 40 Millionen.
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