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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 201

1912 - Breslau : Hirt
118. 119. Recht und Rechtspflege. Die deutsche Wirtschaftseinheit. 201 Zur Verhtung von Rechtsstreitigkeiten sind gewisse Rechtsgeschfte von amt- |rcimiiiige licher Mitwirkung abhngig. Man bezeichnet diese Ttigkeit als die freiwillig e "fj ai Gerichtsbarkeit, die besonders in folgenden Fllen ausgebt wird: 1. Die Beurkundung des Personenstandes (Geburten, Eheschlieungen und Sterbeflle) fllt den von den Gemeinden bestellten (Standesbeamten zu (vgl. 116). 2. Die Vornmubschaft der Minderjhrige wirb von dem Amtsgericht ihres Wohnortes beaufsichtigt; ebenso wirkt das Amtsgericht bei Regelung von Erbschaften als Nachlagericht mit. 3. Fr ffentliche Beglaubigung und Beurkunbung sind die Amts-gerichte und die zum Richteramt beshigten Notare zustnbig. 4. Das Recht an Grunbstcken wirb durch Eintragung in die von den Amtsgerichten gefhrten Grunbbcher sichergestellt. 5. Gelb, Kostbarkeiten, Wertpapiere knnen gerichtlich hinterlegt werben. 6. Familienstiftungen und Fibeikommisse bedrfen der gerichtlichen Ge-nehmigung. 119. Die deutsche Wirtschaftseinheit. Nachbem bereits der Zolleinheit. Deutsche Zollverein Deutschlands wirtschaftliche Einigung angebahnt hatte, wrbe das ganze Reich durch die Reichsverfassung ein einheitliches Zoll-gebiet, zu dem auch Luxemburg gehrt, und von dem mir Helgoland und die Freihafengebiete von Bremen und Hamburg ausgeschlossen finb.1 Bis zum Jahre 1879 herrschte freilich noch das Freihanbelsfystem; in biesem Jahre aber wrbe das Schutzzollsystem eingefhrt. Seitbem flieen der Reichskaffe die Zlle zu, die von auslnbifchen Erzeugnissen und Waren erhoben werben. Diese Zlle finb entweber Finanzzlle, b. h. sie werben zur Verbesserung unserer Einknfte von solchen Gegen-stuben erhoben, die nicht zu den notwendigsten Sebensbebrfniffen gehren, wie Kaffee, Tee, Kakao und andere Kolonialwaren, Wein und bfrchte; ober sie finb Schutzzlle (im engeren Sinne), die den Zweck haben, unfere Lanbwirtfchaft und Jnbustrie gegen den auslnbifchen Wettbewerb zu schtzen. Dahin gehren die Kornzlle, Eisenzlle u. a. Diese Zlle werben ebenso wie die indirekten Steuern durch Erhhung des Preises auf die Abnehmer der Waren abgewlzt. Der Verkehr innerhalb des beutfchen Wirtschaftsgebietes wirb auer-orbentlich erleichtert durch die Einheit von Mnze, Ma und Gewicht. Nachbem bereits die Ma- und Gewichtsorbnung vom Jahre 1868 die Verwirrung, die im alten Bunbe bestanb, beseitigt und einheitliche Mae nach franzsischem Vorbilbe eingefhrt hatte, wrbe 1876 die Markrechnung eingefhrt und bamit die Mnzeinheit im Deutschen Reiche hergestellt. Zugleich ging Deutschland von der Silber- zur Goldwhrung der, beren Rechnungseinheit die Mark bilbet. Aus einem Pfunb Golb werben 1395 Mark an Wert geprgt. Silber wirb mir als Scheidemnze" ausgeprgt, deren Metallgehalt geringer als der Nennwert ist. Privatpersonen brauchen daher Silbergelb nur bis 20, Nickel und Kupfer nur bis zu einer Mark in Zahlung zu nehmen. 1 Auch Stettin, Neufahrwasser bei Danzig und Emden haben ein Freihafengebiet.
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