Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vaterländische Geschichte - S. 16

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 16 — Altars mebereniete, setzte ihm Leo die Kaiserkrone aufs Haupt und salbte ihn. Jubelnd rief das Volk: «Heil und Sieg dem von Gott gekrönten, großen und friedfertigen Kaifer der Römer!" Karl nahm jetzt den Titel eines römischen Kaisers an und betrachtete sich als den Nachfolger der alten römischen Kaiser und als das von Gott bestimmte weltliche Oberhaupt der abendländischen Christenheit. So erweckte ein Deutscher das abendländische Kaiserreich zu neuem Dasein. 6. Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches. Karl war nicht nur groß als Kriegsheld, sondern auch als guter und weiser Landesvater. Eine bestimmte Residenz hatte er nicht. Am liebsten weilte er zu Aachen, dessen heiße Quellen er sehr schätzte, und zu Ingelheim, wo ihn der herrliche Blick auf den Rhein und den Taunus erfreute. Jährlich hielt er zwei große Reichsversam.nlungen ab, die erste im Frühjahr (das Maifeld), zu welcher alle Freien Zutritt hatten, die zweite im Herbste, auf welcher nur die Grafen, Bischöfe und Abte erschienen. Hier wurde verhandelt Über Krieg und Frieden, und der König gab neue Gesetze für das gesamte Reich; mit dem Maifeld war eine große Heerschau verbunden. Das ganze Reich war in G a u e (Regierungsbezirke) eingeteilt, denen die Gaugrafen vorstanden. Diese hatten den Heerbann zu sammeln und ihn dem König zuzuführen; sie mußten bei Gericht den Vorsitz führen und auf Ordnung im Lande halten. Die Pfalzgrafen waren über die königlichen Güter gefetzt (Pfalz-Schloß), die Markgrafen bewachten die Marken. Zur Überwachung der Grafen setzte Karl die Sendgrafen oder Königs-boten ein. Diese, gewöhnlich ein Bischof und ein Graf zusammen,' bereisten die einzelnen Gaue. Der Bischof hatte darauf, zu fehen, daß Bischöfe, Priester und Mönche treu ihre Pflichten erfüllten. Der Graf hatte zu prüfen, ob die Gaugrafen recht ihres Amtes walteten; er hörte in den regelmäßigen Versammlungen Beschwerden an und entschied Klagen. Nach ihrer Rückkehr mußten die Königsboten dem König berichten, wie sie alles im Lande gefunden hatten. 7. Gerichts- und Heerwesen. Karl liebte eine strenge Rechtspflege. Wenn er auf feinen Pfalzen weilte, hielt er selbst Gericht ab im Beisein der Pfalzgrafen. In den einzelnen Gauen richtete der Gaugras; sieben angesehene Männer des Gaues,.„Schöffen" genannt, standen ihm zur Seite zur Auffindung des Urteils. Zu großer Bedeutung kamen die „Gottesurteile." Der Angeklagte wurde z. B. ins Wasser geworfen und galt für schuldig, wenn er oben schwamm; er mußte seine Hand in siedendes Wasser stecken, glühendes Eisen anfassen oder Über eine glühende Plugschar gehen und wurde freigesprochen, wenn er unverletzt blieb. Zum Heeresdienste im Kriege waren zunächst diejenigen verpflichtet, welche vom König ein Lehen besaßen, dann aber auch alle freien Männer. Sie alle hatten selbst für ihre Ausrüstung und Verpflegung zu sorgen. Diese
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer