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1. Vaterländische Geschichte - S. 128

1902 - Wiesbaden : Behrend
die Königin von England und den König von Griechenland, ja sogar den Sultan der Türkei besuchte er. . Gewiß haben diese anstrengenden Reisen vieles zur Erhaltung des europäischen Friedens beigetragen Aus friedlichem Wege erwarb Kaiser Wilhelm im Jahre 1890 die ^nsel Helgoland in der Nordsee. Dieses kleine Felseneiland war nrsprüna-lrch deutsch, gehörte aber seit langer Zeit den Engländern. Die Insel wurde gegen etmge deutsche Gebiete in Afrika eingetauscht und der Provinz Schleswig-Holstern zugeteilt; sie ist bestimmt, ein Hort und Schutz für das deutsche Meer gegen jeden Feind zu sein. Im Jahre 1897 gewann die deutsche Flotte einen Stützpunkt in den chinesischen Gewässern, indem die Bucht von Kr aut sch ou an das deutsche Reich überlassen wurde. 6. Wirken für den Frieden im Innern. Die Zeit des Friedens benutzt der Kaiser, um die innere Entwickelung des Landes zu fördern. Besonders tritt er ein sür die Besserung der Verhältnisse des arbeitenden Standes. Das durch seinen hochseligen Großvater 1887 begonnene Invalid env er-sichernngsgesetz führte er als ein heiliges Vermächtnis der Vollendung entgegen. Der Segen dieses Gesetzes ist nicht zu ermessen. Es gewährt dem Invaliden die Mittel zum Lebensunterhalt und damit zu einem erträglichen Dasein. Der altersschwache Arbeiter hat die beruhigende Aussicht auf einen sorgenfreien Lebensabend. Unser hochsinniger Kaiser will sodann die Arbeiter schützen gegen jede mögliche Bedrückung. Im Jahre 1890 berief er eine Versammlung nach Berlin, zu welcher fast alle europäischen Länder ihre Vertreter schickten. Diese internationale Arbeiterschutzkonferenz (international = alle Völker umfassend) beriet über viele Punkte zum Wohle der Arbeiter. Nach den gefaßten Beschlüssen sollte die Arbeitergesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt werden. In unserem Vaterlande ist dieses geschehe» durch das Arbeit.erschutzgesetz vom Jahre 1891. Dieses Gesetz ordnet allgemeine Sonntagsruhe an. Leben und Gesundheit sollen bei der Arbeit möglichst gesichert werden; auch sind besondere Vorschriften getroffen, Anstand und gute Sitte bei der Arbeit aufrecht zu erhalten. Der Lehrherr ist verpflichtet, seinen Lehrling gut zu unterweisen, ihn zu guten Sitten anzuhalten und ihm zum Besuche des Gottesdienstes die nötige Zeit zu gewähren. In jeder Fabrik ist eine Arbeitsordnung öffentlich auszuhängen, damit der Arbeiter feine Rechte und Pflichten genau kennt. Schulpflichtige Kinder dürfen in Fabriken gar nicht beschäftigt werden; für junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren ist die Arbeitszeit ans 10 Stunden, für Frauen und Mädchen über 16 Jahre auf höchstens U Stunden beschränkt. Damit wurde die Thätigkeit der Fabrikinspektoren, an welche sich jeder Arbeiter wenden sann, bedeutend erweitert. 7. Die sittliche Tüchtigkeit des Volkes. Kein Land der ganzenwelt hat sich der arbeitenden Bevölkerung in folchem Maße angenommen, wie unser Vaterland. Der deutsche Arbeiter, der treu und fleißig seine Pflicht erfüllt, darf ruhig in die Zukunft schauen. Aber möge er auch nicht vergessen, daß nur in einem großen, mächtigen Staate und unter
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