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1. Vaterländische Geschichte für die Oberstufe der Volksschule - S. 78

1901 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
78 Das deutsche Kaiserreich. schlagfertiges Heer aufrecht erhalten wird, suchte der Kaiser die Kriegs-tchtigkeit der Land- und Seemacht zu erhhen. Er erweiterte die Kriegs-Hfen Kiel und Wilhelmshaven und legte den groen Kaiser-Wilhelm-Kanal an. Um insbesondere einen Krieg mit Frankreich nn-mglich zu machen, schlo er mit Rußland (spter Italien) und sterreich den Dreikaiserbund. 2. Innerer Ausbau des deutschen Reiches. Kaiser Wilhelm sorgte aber nicht allein fr die uere Sicherheit des Reiches, sondern auch fr die innere Einheit desselben. Gleiche Mnze, gleiches Ma und Gewicht wurden eingefhrt; die Rechtspflege wurde ein-heitlich geregelt. Das Post- und Telegraphenwesen wurde in ganz Deutsch-land, Bayern und Wrttemberg ausgenommen, unter kaiserliche Verwaltung gestellt. Die einheitliche Ma-, Mnz- und Gewichtsordnung trug sehr viel zur Erleichterung von Handel und Verkehr bei. Der Kaiser-Wilhelm-Kanal kam auch dem Handel zu gute, ebenso wie die Grndung von Kolonieen in Afrika und Neuguinea. Durch die Verstaatlichung der Eisen-bahnen wurde der Personen- und Gterverkehr bedeutend gehoben. 3. Kaiser Wilhelm I., der Wohlthter des Arbeiterstandes. Besonders lag dem Kaiser das Wohl der Arbeiter am Herzen. Schon im Jahre 1871 wurde das Haftpflichtgesetz erlassen. Dasselbe verpflichtet die Verwaltungen von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbrchen und Fabriken, allen Arbeitern Schadenersatz zu leisten, welche in ihren Betrieben verletzt oder gettet werden. Hauptschlich sollte die staatliche Frsorge dem kranken und erwerbs-unfhigen Arbeiter zu teil werden. So kam 1883 das Krankenversicherungsgesetz und 1884 das Unfallversicherungsgesetz zustande. Das Krankenkassengesetz verpflichtet den Arbeiter zum Eintritt in eine Kranken-fasse. Fr einen geringen Beitrag geniet er freie rztliche Behandlung. Wird er er-werbsunshig, so erhlt er fr eine lngere Zeit (13 Wochen bis zu einem Jahre) die Hlfte des ortsblichen Tagelohnes. Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet die Besitzer gefhrlicher Betriebe, ihre Arbeiter gegen Unfall zu versichern. Wird ein Arbeiter verletzt, so wird von der 5. Woche an sein Krankengeld auf 2/3 des Tagelohnes erhht. Dauert seine Erwerbs-Unfhigkeit lnger als 13 Wochen, so bekommt er eine Rente. Im Falle' der Ttung erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld und die Rente. 4. Persnlichkeit des Kaisers. Kaiser Wilhelm I. war eine hohe, ehrfurchtgebietende Erscheinung. Auf seinem Antlitz lag milder Ernst. Gegen jeden, auch den geringsten aus dem Volke, zeigte er gleiche Freundlichkeit. Vertrauensvoll durfte jeder Uuterthan sich an ihn wenden; er konnte der Hilfe sicher sein. Wilhelm I. war erfllt von wahrer Frmmigkeit. Flehen wir zum Lenker der Schlachten, da er unserer gerechten Sache den Sieg verleihe!" schrieb er vor dem Kriege und Welch eine Wendung durch Gottes Fgung!" nach dem Siege bei Sedan. Bis in sein hohes Alter hinein stand er da als ein Muster der Pflichttreue und Arbeitsamkeit. Noch auf dem
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