Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 92

1889 - Leipzig : Hirschfeld
92 Ernst. Dbeln, ferner Colditz, Borna, Crimmitschau und Zwickau ausge-nommen waren. Dieselben kamen an den Kurfrsten Ernst, wel-chem nun Thringen samt den Besitzungen im Meiner- und Vogt-lande zufielen. Die Bergwerke, sowie einige auswrtige Städte und Herrschaften blieben beiden Brdern, die sich Herzge zu Sachsen nannten, gemeinschaftlich. Albert richtete seine Hofhaltung zu Dres-den ein, Ernst dagegen whlte Weimar zu seinem Sitze. Im Jahre 1484 hatte Kurfürst Ernst seine Gemahlin Elisa-beth, eine Tochter des Herzogs Albert Iii. von Bayern, sowie seinen Sohn Albert, Erzbischof von Mainz, durch den Tod verloren, und im Februar 1486 schied auch seine greise Mutter Margaretha, welche ihren Witwensitz auf dem Schlosse zu Nienburg gehabt hatte. Wenige Monate nach deren Tode, nmlich am 26. August 1486, folgte auch er auf dem Schlffe zu Colditz an den Folgen eines Sturzes vom Pferde. Seinem Testamente zufolge wurde er im Dome zu Meien beigesetzt, wo er, da er nicht lebend dort sein konnte, we-nigstens im Tode ruhen wollte. Es folgten ihm in der Regierung der lteste Sohn, Friedrich, und der jngste, Johann. Derzwi-schen diesen beiden geborne Sohn Ernst starb 1513 als Erzbischof von Magdeburg und Bischof von Halberstadt. Kurfürst Ernst's Leben war reich an Beweisen seiner Klugheit und Festigkeit, seiner Gerechtigkeitsliebe und seines Wohlwollens. Ein Freund hherer Bildung und Beschtzer der Wissenschaften, suchte er letztere in seinen Landen nach Mglichkeit zu frdern. In Verbin-dung mit seinem Bruder, dem Herzoge Albert, ordnete er das Po-lizeiwesen, denn infolge umherstreichenden Gesindels war die Un-sicherheit auf den Straen so groß, da z. B. 1475 der Lommatzscher Jahrmarkt in Meien abgehalten werden mute, weil nicht weit von erstgenannter Stadt in einem dicken Geheck" Ruber hausten, welche die friedlichen Bewohner an Gut und Leben bedrohten. Dem bermigen Luxus suchten beide Brder durch eine Klei-derordnung zu steuern, nach welcher z. B. die Knechte sich nicht an-ders als in inlndisches Tuch kleiden sollten, jedoch mit Ausnahme der Beinkleider, Hte, Koller und Brustltze. Seidene Kleider zu tragen wurde den Brgern in den Stdten verboten; keine Frau oder Jung-frau sollte Schleppen tragen, die lnger als 2 Ellen wren, ihr Kopf-putz durfte nicht mehr als 30 Gulden kosten, und einem rittermi-gen Manne waren nicht mehr als 2 Mntel zu tragen erlaubt, oder ein Kleid, das ohne den Mantel 40 Gulden wert war. Ebenso rich-tete sich das Augenmerk Ernst's und Albert's auf das berma bei Gastereien. Werkleute durften zum Mittag- und Abendessen nicht
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer