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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 111

1889 - Leipzig : Hirschfeld
Johann Friedrich der Gromtige. 111 Nachdem ein Ehegelbnis Johann Friedrich's mit der spanischen Prinzessin Katharina, der Schwester des Kaisers, infolge der Forderung, da er aufhren solle, die Reformation zu begnstigen und zu frdern, aufgelst worden war, vermhlte er sich im Jahre 1527 mit der Prinzessin Sibylla, einer Tochter des Herzogs Jo-Hann Iii. von Cleve und erlangte damit zugleich Erbansprche auf genanntes Herzogtum. Nach dem Tode seines Vaters bernahm er 1532 die Regierung, und zwar in den Kurlanden allein, in den brigen Lndern aber zu-gleich mit seinem 1539 mndig gewordenen Halbbruder Johann Ernst, der jedoch im Jahre 1553 ohne Erben starb. Vorher (1542) hatte zwischen beiden eine Erbteilung in der Weise stattgefunden, da Johann Ernst die Pflege Coburg und eine bestimmte jhrliche Leib-rente erhielt. Sogleich beim Antritte seiner Regierung ordnete Johann Friedrich eine nochmalige Kirchenvisitation an, und im Jahre 1533 erwarb er durch Kauf die Herrschaft Schwarzen-berg. Fr die Universitt Wittenberg sorgte er durch bessere Besol-dung ihrer Professoren und Vergrerung ihrer Bibliothek. Im Jahre 1535 begab er sich mit einem glnzenden Gefolge nach Wien und erlangte vom Kaiser Karl V., nachdem er im vorhergehenden Jahre Ferdinand I. als rmischen König anerkannt hatte, die feierliche Reichsbelehnuug, die ihm derselbe bis dahin wegen der mitsei-nem Vater gehabten Zerwrfnisse verweigert hatte. Ebenso besttigte der Kaiser das durch die Vermhlung mit Sibylla erlangte Recht auf den einstigen Anfall des Herzogtums Cleve. Inzwischen beabsichtigte der Papst Paul Iii. eine Kirchen-Versammlung in Mantua zu veranstalten, auf welcher die Glau-beusspaltuug ausgeglichen werden sollte. Dem zu diesem Zwecke an Johann Friedrich abgesandten Paul Vergerius wurde jedoch nur eine ausweichende Antwort zuteil, und die zu Schmalkalden ver-sammelten protestantischen Fürsten schlssen sich um so enger anein-ander. Der Bund, welcher sich durch den Zutritt der Herzge von Wrttemberg und Pommern und des Fürsten von Anhalt, sowie meh-rerer Städte verstrkte, wurde auf 10 weitere Jahre verlngert, die Beschickung der Kirchenversammlung ward verweigert, dagegen aber beschlossen, zur Sicherung gegen eine gerchtweise verlautende Gefahr ein Heer von 10000 Mann Fuvolk und 2000 Reitern auszursten. Dagegen bildeten auch die katholischen Fürsten im Juni 1538 in Nrnberg zur Aufrechterhaltung des Katholicismus ein Gegen-bndnis unfer dem Namen des heiligen Bundes", zu welchem auer dem Kaiser und seinem Bruder Ferdinand der Kurfürst von
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