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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 235

1889 - Leipzig : Hirschfeld
Friedrich August der Gerechte. 235 ein eben so tiefer Kenner der Tonkunst in ihrem theoretischen Teile, wie er durch sein gewandtes Pianofortespiel die Bewunderung seiner nhern Umgebung erregte. Eine erheiternde Lieblingsbeschftigung blieb fr ihn bis an das Ende seiner Tage die Botanik. Als Friedrich August am 15. September 1768 selbstndig die Regierung seines Landes bernahm, blickte das Volk mit den freu-digsten Hoffnungen auf seinen Fürsten, der bei aller Jugend wissen-schaftliche Vorbildung, feste Redlichkeit, nngeheuchelte Religiositt und tchtige Gesinnung fr sein Volk mit auf den Thron brachte. Vter-liches Wohlwollen, Weisheit und Gerechtigkeit leiteten alle seine Hand-hingen, so da ihm der ehrende Beiname: der Gerechte", welchen ihm bereits 1799 der Oberhofprediger Reinhard in einer Landtags-predigt beilegte, in der Geschichte geblieben ist. Bald nach diesem seinem Regierungsantritte, den 29. Januar 1769 feierte der Kurfürst mit der am 10. Mai 1752 geborenen Prinzessin Maria Amalia Augusta, einer Tochter des Pfalzgrasen Friedrich von Zweibrcken, seine Vermhlung. Am 4. April 1769 fand zu Dresden die feierliche Erbhuldigung statt und spter ward dieselbe in den Kreisstdten der sieben erblndischen Kreise so-wie in den beiden Lausitzen vollzogen, auf welcher Reise die Kurfrstin ihren hohen Gemahl begleitete. Auch erteilte Friedrich August am 17. Juni dieses Jahres dem Lande die Versicherung der Aufrecht-Haltung der Staats- und Kirchenverfassung. Das gute Einvernehmen, welches bisher zwischen den Hfen zu Dresden und Wien bestanden hatte, wurde leider im Jahre 1777 in folge neuer Streitigkeiten gestrt, welche Graf Albrechtchristian Ernst von Schnburg zu Hinterglauchau durch die 1768 erneute Weigerung, die Hoheitsrechte Sachsens der das Haus Schnburg anzuerkennen, hervorgerufen hatte. Wenn nun auch der Kurfürst diese bereits 1740 durch einen Vertrag festgestellten Rechte wahrte, so unterlie er es doch aus Schonung gegen den Grafen, dieselben zunchst mit Ernst und Entschiedenheit geltend zu machen. Dies geschah erst im Frhjahre 1777, als er auf Ersuchen des preuischen Grafen von Finkenstein, des Schwiegersohnes Ernst von Schnburg's, welcher das ihm zugesicherte Heirats-gut von 20,000 Thalern nicht erhalten konnte, die Stadt Glauchau mit Exekutionstruppen besetzte. Da sich nun der Graf von Schn-brg um Schutz nach Wien wandte, so verlangte die Kaiserin Maria Theresia, statt ihn auf den Vertrag von 1740 zu verweisen, durch welchen die bhmischen Lehnsrechte in keiner Weise be-eintrchtigt worden waren, da in den schnburgisch-bhmischen Lehns-
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