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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 265

1889 - Leipzig : Hirschfeld
Anton. 265 gemen Umgestaltung der Landesverfassung, welcher auch auf dem Landtage von 1830 seinen beredten Ausdruck fand, immer grer werden. Nach sechsmonatlicher Beratung feiten der Stnde und Ver-einbarnng mit der Regierung erfllte sich endlich das gegebene Frsten-wort, denn am 4. September 1831 wurde das neue Staatsgrundgesetz oder die Verfassungsurkunde (Konstitution) angenommen, welche beide Regenten zu beschtzen und zu erhalten versprachen. War durch diese Verfassungsurkunde Sachsen in die Reihe der konstitutionellen Staaten getreten, so wurde damit auch die bisherige Regierungsweise umgendert. Der König berwies die Nutzungen der Staatsgter, welche seine Einnahme gebildet hatten, dem Lande, er-hielt aber dafr jhrlich eine bestimmte Summe, die Zivilliste. Auer-dem wurden das geheime Kabinet und der geheime Rat aufgelst und an deren Stelle traten neben einem Staatsrate, in welchem der jngere Bruder Friedrich August's, Prinz Johann, den Vorsitz fhrte, die Ministerien der Justiz, Finanzen, des Innern, der aus-wrtigen Angelegenheiten, des Kultus und ffentlichen Unterrichts und des Kriegs. Auerdem traten nun immer mehr wichtige Vernderungen in das Leben. So erfolgte im Jahre 1832 die Einfhrung der all-gemeinen Stdteordnung und in demselben Jahre wurde die Ablsung aller Frohndienste gegen Entschdigung der Berech-tigten gesetzlich ausgesprochen und durch die 1834 errichtete Landrentenbank zu Dresden erleichtert. In demselben Jahre begann auch durch gesetzliche Regelung die zweckmige Zusammenlegung lnd-licher, zu einem Besitztume gehriger Grundstcke, und ein Jahr spter erfolgte die Einsetzung von 4 Bezirks-Appellationsgerichten und eines Oberappellationsgerichtes fr das ganze Land, sowie die wichtige Errichtung der Kreisdirektionen zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Budissin, womit die Einteilung Sachsens in 4 Kreis-direktionsbezirke statt der bisherigen Einteilung in den Meiner, Leip-ziger, erzgebirgischen und vogtludischeu Kreis und in die Lausitz in Verbindung stand. Gleichzeitig trat nach Aufhebung des Dresdner Ober- und des Leipziger Konsistoriums das evangelische Landes-kons ist orium zu Dresden ins Leben. Um den gesunkenen Handel wieder zu beleben, erfolgte mit dem 1. Januar 1834 der so wichtige Anschlu Sachsens an den preuisch-deutschen Zollverein, durch welchen die der Ausfuhr heimischer Waren bisher im Wege gestan-denen Schranken fielen und gleich groe Vernderungen im ganzen Steuersystem herbeigefhrt wurden. Als besonders wichtig sind noch das Heimatsgesetz mit seinen Bestimmungen der die Heimats-
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