Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vaterländische Geschichte für die Oberstufe der Volksschulen - S. 32

1912 - Trier : Disteldorf
32 Vlklingen, Quierschied und den Warndt. Zum Schutze des Gebietes wurde i. 1.1.065 auch die Burg Saarbrcken hinzugegeben. Diese Besitzungen bertrug der Bischof von Metz dem Grafen des Saar-ganes als Lehen. Die Grasen verlegten jetzt ihren Herrschersitz nach der Burg Saarbrcken, von der sie fortan auch den Titel fhrten. Der Ahnherr des Grafengeschlechtes ist Graf Sigebert. Dieser erhielt zu dem Metzer Lehen i. 1.1080 noch den Knigshof Wadgassen als Geschenk, weil er dem Kaiser Heinrich Iv. in seinen Kriegen treue Hilfe geleistet hatte. Alle diese Besitzungen bilden das Stammland der Grafschaft Saarbrcken. Im Jahre 1381 starb die mnnliche Linie des alten Grafen-geschlechtes aus. Das Land kam durch Heirat au die Fürsten von Nassau, die bis zum Untergang der Grasschaft regierten. Im Jahre 1575 wurde die Reformation in der Grafschaft eingefhrt. 3. Freiheitsbrief der Städte Saarbrcken und St. Johann. Im Jahre 1321 verlieh der Graf den Orten Saarbrcken und St. Johann Stadtrechte. Dadurch wurde die Leibeigenschaft aufgehoben. Die Städte erhielten Maueru und dursten Mrkte abhalten. Die Brger whlten sich ihre Gerichtsleute selbst. Jede Woche wurde einmal Gerichtstag gehalten. An demselben muten der Meter (Vorsitzende) und wenigstens zwei Schffen teilnehmen. Der Meier war nicht nur der Vorsitzende des Gerichts, sondern er hatte auch die Leitung der Gemeindeangelegen-heilen. Der Gemeinderat setzte sich aus den Schffen zusammen. Auer dem brgerlichen Schffengericht bestand noch das Hochgericht des Grasen, das der Leben und Tod zu entscheiden hatte. Durch die Verleihung des Stadtrechtes wurden auch die Hand-werker von der herrschaftlichen Dienstpflicht befreit. Um ihr Geschft zu schtzen, vereinigten sich alle Meister desselben Handwerks zu einer Bruderschaft oder Zunft. Alle Meister einer Zunft wohnten auch meist in derselben -Strae. Niemand durste in der Stadt sein Hand-werk betreiben, bevor er in die Zunft aufgenommen war. 4. Das Gebiet der Grafschaft. Durch Kauf, Erbschaft und Tausch vergrerten die Grafen nach und nach ihr Gebiet und erwarben sich die Rechte eines selbstndigen Landesfrsten. Die Grafschaft umfate zuletzt die Obermter Saarbrcken, St. Johann und Ottweiler. Jedes Oberamt war in Meiereien eingeteilt. Zum Oberamt Saarbrcken gehrten die Meiereien: St. Arnual, Bischmisheim, Scheidt, Dudweiler, Gersweiler; zu St. Johann: Malstatt, Vlklingen, Ludweiler, Ptt-lingen, Klln, Heusweiler, Eidenborn, Reisweiler; zu Ottweiler: Neun-kirchen, Wiebelskirchen, Bexbach, Werschweiler, Linxweiler, Berschweiler, Stennweiler, Uchtelfangen, Wiesbach. [Bg@0g0s30s8888@800s@888eess0s68s608se0es0s80l!i)
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer