Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Neunzehnte Jahrhundert - S. 95

1900 - Hamburg : Boysen
— 95 — freiung Schleswig-Holsteins genützt, und die Fürsten Deutschlands sahen mit Sorge und Ärger, wie wenig bei den Grossmächten Europas die Erbansprüche eines deutschen Fürstenhauses galten. Die Schleswig-Holsteiner hatten den Krieg geführt, um von Dänemark loszukommen; jetzt hiess es, dass die Herzogtümer und Dänemark zusammenbleiben sollten. Besorgt blickten die Deutschen Schleswig-Holsteins in die Zukunft; freilich sollte Schleswig dem dänischen Staate nicht einverleibt werden; aber auch ohnedies konnte Dänemark das Deutschtum in den Herzogtümern ersticken. — Grenzenlos war der Verdruss der Eiderdänen. Sollten sie doch auf ihren Lieblingswunsch verzichten; Dänemark und Schleswig sollten getrennt bleiben, und zum künftigen Herrscher Dänemarks bestimmte das Londoner Protokoll gar einen Prinzen deutscher Abstammung und Sprache. Neue Bedrückung. Gleich nachdem die fremden Truppen aus den Herzogtümern abgezogen, brach für Schleswig-Holstein eine Schreckenszeit an. Die Beamten, welche während des Krieges von der deutschen Regierung eingesetzt waren, wurden zum grössten Teil entlassen; ein Schwarm von dänischen Beamten legte sich über das Land, von Hochmut und Hass gegen alles, was deutsch hiess, erfüllt. Während in Dänemark die Presse beinahe unbeschränkt war und die Verfassung volles Vereins- und Versammlungsrecht, sowie Sicherheit gegen polizeiliche Übergriffe gewährte, ward in den Herzogtümern jede freie Regung der Presse mit schweren Strafen unterdrückt, Vereine und Versammlungen in solchem Umfange verboten, dass nicht einmal drei Personen zur Unterzeichnung einer Bittschrift an den König zusammentreten durften, und kleinliche Gebote und Verbote der Polizeibehörde nahmen kein Ende. Die versprochene Verfassung für die gemeinsamen Angelegenheiten wurde erst nach ein paar Jahren fertiggestellt, und ohne dass man den Rat der schleswig-holsteinischen Stände eingeholt hatte. — Allmählich wurde die Kopenhagener Partei, zu der auch Friedrich Vii. gehörte, immer übermütiger, und im Jahre 1863 kündigte der König dem Reichsrate an, der neuen Volksvertretung für alle gemeinschaftlichen Angelegenheiten, dass Dänemark-Schleswig, Unser Reich, wie er die Landschaften im Gegensatz zu Holstein nannte, eine neue Verfassung haben sollte. Die neue Verfassung, die nun ausgearbeitet wurde, verleibte Schleswig dem Königreich Dänemark wieder vollständig ein. Natürlich wurde sie vom Reichsrate angenommen. Nicht aber erhielt sie die Unterschrift des Königs. Friedrich Vii. war nämlich gefährlich erkrankt und hatte das Bewusstsein verloren. Nur auf kurze Zeit gelangte er dann und wann zur Besinnung zurück. Als man ihm in einem solchen Augenblick die Urkunde vorlegte, damit er sie unterzeichne, weigerte er sich. ,,Ich will nicht unterzeichnen,“ sagte er, „Christian mag es thun.“ Bald darauf starb er, aus dem Mannesstamm des königlichen Hauses der letzte.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer