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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 53

1909 - Leipzig : Teubner
11. Frankreichs Angriffskriege und Deutschlands Ohnmacht. 53 strkte Wiederaufnahme des schon in den letzten Jahrzehnten unheilvoll hervor-getretenen Bestrebens, die Statthalterwrde der Oranier zu beseitigen. Schon lange hatte der oranischen Statthalterpartei", die sich vornehmlich aus den Adel und das von den politischen Rechten gnzlich ausgeschlossene niedere Volk sttzte, die sog. Regentenpartei" der kaufmnnischen (Geld-)Aristokratie') feind-selig gegenbergestanden; und als jetzt der ersehnte Frieden geschlossen war, kam es zu einem offenen Konflikt, da die Grokanfmannfchaft. dem Geiste einer Krmerpolitik" entsprechend, sofort die Herabminderung des Heeres und damit vor allem der Abgaben durchzusetzen suchte, wobei zugleich auch eine Schwchung des oranischen Einflusses beabsichtigt war. Nur durch Zwangsmaregeln verhinderte der jugendliche Wilhelm Ii.2), der Schwager des Groen Kur-srsten. (s. S. 30 Anm. 3) Beschlsse, die die Wehrkraft des Landes herab-gesetzt htten; aber nach seinem frhen Tode (1650) besetzte die jetzt ans Ruder gelangte Gegenpartei zunchst den Statthalterposten nicht wieder, schlo dann sogar auf Drngen Englands, das die Bedeutung der Oranier richtig bewertete. alle Mitglieder der orani'chen Familie von den Staatsmtern aus und trennte schlielich durch das ewige Edikt" fr immer die Statthalterwrde von dem Oberbefehlshaberamte. Die Folgen dieser kurzsichtigen Politik, die der Rats-Pensionr" (d. h. der Vorsitzende der Generalstaaten" von Holland) Jan de Witt vertrat, zeigten sich bereits in dem Kriege, der als Antwort auf die Crom-wellfche Navigationsakte" (f S. 13) 1652 an England erklrt wurde und der mit der Anerkennung dieser den Handel Hollands schwer schdigenden englischen Maregel endete. Auch in einem zweiten Seekriege zwischen den beiden um die Vorherrschaft zu Wasser ringenden Nebenbuhlern (166467) vermochte Holland keine nderung zu seinen Gunsten herbeizufhren. Natrlich wurde während dieser Zeit die Landmacht ganz vernachlssigt, zumal da man sich durch ein mit Ludwig Xiv. abgeschlossenes Bndnis vor jedem Landkriege gesichert glaubte; und so erwies sich deun auch der scheinbare Erfolg der von Holland zustande gebrachten Tripelallianz" als trgerisch, weil er nicht aus dem festen Grunde einer achtunggebietenden Landmacht erwachsen war. Ludwig Xiv. durchschaute mit klarem Blicke die Unhaltbarkeit des Auflsung der Bndnisses der drei Seemchte, von denen zwei, Holland und England, ne"r$nbn5tne. in einen doch nur vorbergehend beigelegten Entscheidungskampf ver-wickelt waren, während Schweden das bergewicht des hollndischen Handels auch in den nordischen Gewssern drckend empfand, vor allem aber die freigebigere Hand seines alten Verbndeten in seiner Gier nach ,,Snbsidien" nicht entbehren konnte. In einem meisterhaften diplomatischen 1) Diese oft als Aristokratenpartei" bezeichnete Grokausmannschast war eigent-lich, vom verfassungsrechtlichen Standpunkte aus betrachtet, rein demokratisch oder besser noch plutokratisch. 2) Die Persnlichkeit dieses energischen, vielversprechenden Prinzen, der schon im 24. Lebensjahre dahingerafft wurde, ist durch das berhmte Portrt des groen van Dijk der Nachwelt besonders interessant geblieben; wenn brigens auf dem neuesten Berliner Standbilde Wilhelm Ii. als Herrscher" bezeichnet wird, so beruht dies aus einer irrigen staatsrechtlichen Ausfassung der Statthalterwrde.
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