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1. Deutsche Geschichte bis zum Jahre 1648 - S. 57

1895 - Köln : DuMont-Schauberg
— 57 — 1) Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte. 2) Die Schweden bekamen Vorpommern (linke Oderseite), die Inseln Rügen, Usedom und Wollin/ außerdem eine Anzahl deutscher Städte an der Nord- und Ostsee, so daß sie die Mündungen der wichtigsten deutschen Ströme mit Ausnahme des Rheines beherrschten. Die Mündungen des Rheines waren in den Händen der Niederländer, deren Trennung vom deutschen Reiche ebenfalls im westfälischen Frieden anerkannt wurde. Frankreich erhielt das ganze Land zwischen Vogesen und Rhein (Elsaß), mit Ausnahme von Straßburg; außerdem wurde ihm der Besitz der lothringischen Städte, welche bereits vor 100 Jahren in seine Hände gekommen waren, bestätigt. Einzelnen deutschen Fürsten wurden neue Besitzungen, meistens aus eingezogenen geistlichen Gütern, zugesprochen. 3) Die Macht des deutschen Kaisers wurde beschränkt/ er konnte nicht mehr selbständig über Krieg und Frieden oder über Bündnisse entscheiden. Den Fürsten dagegen war von nun an gestattet, unter sich und mit auswärtigen Mächten Bündnisse einzugehen, nur sollten diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Während des Krieges hatte Bayern die Kurwürde Friedrichs V. von der Pfalz erhalten/ für dessen Sohn wurde eine neue Kurwürde errichtet.
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