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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 14

1906 - Leipzig : Brandstetter
— 14 — Chauken; südlich von den Hermunduren, im heutigen Böhmen, die Markomannen; an den Küsten der Nordsee die Friesen; an der unteren Elbe die Langobarden; zwischen Elbe und Spree die Semnonen; auf der Halbinsel Jütland die Cimbern; südlich davon, im heutigen Schleswig, die Angeln; südlich davon, im heutigen Holstein, die Teutonen; an den Küsten der Ostsee bis tief nach Rußland hinein an das Schwarze Meer, die Goten*) usw. (Angabe der Wohnplätze nach der Karte!) Aufgabe: Erzähle über die Stammeseinteilung der alten Deutschen! Zusammenfassung: Stände und Stämme der alten Deutschen! 9. Versammlungen der alten Deutschen. (Ziel: Wir wollen nun hören, wie die alten Deutschen sich versammelten, um etwas zu beraten.) Alle wichtigen Angelegenheiten wurden in öffentlicher Volksversammlung besprochen. Zur Zeit des Neu- oder Vollmondes versammelten sich dann alle freien Männer, die in ihrem vollen Waffenschmuck kamen, im Schatten eines uralten Haines oder auf freier Bergeshöhe. Diese Zeit galt ihnen als die geeignetste zum Beginn eines Geschäftes. Der Fürst des Gaues leitete die Versammlung. Er und die Angesehensten, welche schon vorher die Sache überlegt hatten, nahmen das Wort und redeten für oder wider die Sache. Gefiel dem Volke der Vorschlag, so schlug es die Waffen klirrend aneinander; dies Waffengeklirr war die ehrenvollste Art der Zustimmung. Mißfiel der Vorschlag, so wies es ihn mit unwilligem Geschrei zurück. In diesen Versammlungen wurde der erwachsene Jüngling durch die Schwertleite wehrhaft und mündig gemacht; hier wurde über alle wichtigeren Angelegenheiten des Gaues, auch über Krieg und Frieden entschieden. Selbst Heiraten wurden hier abgeschlossen. Es war auch gestattet, bei der Versammlung Klagen auf Tod und Leben anzubringen. Die Strafen waren nach dem Vergehen verschieden. Verräter und Überläufer wurden an Bäumen aufgeknüpft oder in Sümpfen erstickt. Ein solches Todesurteil aber über einen schweren Verbrecher durfte nur der Priester sprechen, nicht das Volk. Der Priester sprach im Namen der Gottheit, und nur den Göttern räumten die Deutschen das Recht ein, über das Leben eines freien Mannes das Urteil zu sprechen. Bei leichteren Vergehen waren auch die Strafen geringer. Wer eines solchen Vergehens überführt war, wurde um eine Anzahl Pferde oder Rinder gestraft. Dadurch sühnte oder büßte er das Vergehen, und man bezahlte Geld, Wergeld. Selbst der Totschlag konnte *) Eine weitere Aufzählung von Stämmen dürste für die Volksschule nur verwirrend wirken. Es sind oben nur die Stämme genannt, die später in der Geschichte wieder auftreten.
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