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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 303

1906 - Leipzig : Brandstetter
— 303 — schen Preußen und unterwirft die ganze Ostseeküste bis zum finnischen Meerbusen deutschem und christlichem Einflüsse. So kommt also das Christentum von Westen und schreitet, wenn auch langsam, so doch sicher nach Osten vor. b) Sorge sür Erhaltung und Befestigung des Christentums. Schon Bonisatius errichtet Kirchen, Klöster, Bistümer, Erzbistümer: das Kloster zu Fulda; die Bistümer Regensburg, Passau, Erfurt; das Erzbistum Mainz. — Karl der Große errichtet im Sachsenlande Münster, Osnabrück, Paderborn, Bremen, Verden, Minden, Hildesheim, Halberstadt. — Otto der Große errichtet Merseburg, Zeitz, Meißen, Havelberg, Brandenburg, Posen und das Erzbistum Magdeburg. — Zur Zeit Heinrichs Iv. lernen wir noch zwei Erzbistümer, Köln und Bremen, kennen. Dazu kommen noch Trier und Salzburg. Es bestanden also damals 6 Erzbistümer und 35 Bistümer in Deutschland. — Später errichteten auch Heinrich der Löwe und dar deutsche Ritterorden weitere Bistümer. c) Kirchliche Würdenträger. Das Haupt der Kirche ist der Papst. aa) Päpste. Gregor Vii. im Kampfe mit Heinrich Iv. — Urban Ii. fordert auf der Kirchenversammlung zu Clermont zum 1. Kreuzzuge auf. — Alexander Iii. ist die Hauptstütze des lombardischen Städtebundes gegen Friedrich Barbarossa, bb) Erzbischöfe. Bonifatius, Erzbischof von Mainz. — Hanno, Erzbischof von Köln, und Adalbert, Erzbischof von Bremen, die beiden Erzieher Heinrichs Iv. — Der Erzbischof von Mainz, der die Wahl auf Rudolf von Habsburg lenkt. d) Kirchliche Einrichtungen. Cölibat, Ehelosigkeit der Geistlichen. Simonie, Handel mit geistlichen Stellen. Investitur, Belehnung der Kirchenfürsten, nämlich Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte mit Ring und Stab. Bannfluch, Ausschluß aus aller kirchlichen Gemeinschaft. (Geschichte Heinrichs Iv.) B. Verfassung und Gestaltung des Reiches. 1. Verfassung des Reiches. Im großen fränkischen Weltreich Karls des Großen gab es außer dem Kaiser keinen Fürsten. Über die einzelnen Teile setzte er Grafen, welche von Sendgrafen beaufsichtigt wurden. Die Grafen waren absetzbare Beamte. — Schon unter Heinrich I. standen an der Spitze der einzelnen Herzogtümer Stammesherzöge (er selbst war Herzog der Sachsen), deren Würde manchmal vom Vater auf den Sohn forterbte. Otto I. behandelte die je wieder wie absetzbare Beamte, weil er die Macht dazu hatte. — Unter Heinrich Iv. ist die Kaisergewalt noch weiter geschwächt. Die einzelnen Stammesherzöge, ebenso die großen Kirchenfürsten (Erzbischof Hanno von Köln, Adalbert von Bremen) sind fast selbständig. Sie wählen den Kaiser, aber zur Gültigkeit der Wahl ist die Bestätigung des Papstes nötig. (Unter Otto I. war es noch umgekehrt.) Einzelne Fürsten empören sich sogar gegen den Kaiser (Rudolf von Schwaben). Dagegen erweisen sich die Städte sehr treu (Worms, Köln), daher stützt er sich besonders auf diese. — Friedrich Barbarossa, der den Widerstand der zu mächtig gewordenen lombardischen Städte brechen will, stützt sich dabei auf die großen Landesfürsten (Heinrich der Löwe), deren Würde längst erblich geworden war. Er begünstigt die Fürsten, indem er Heinrich dem Löwen sogar zwei Herzogtümer, Sachsen und Bayern, gibt. Erst nach der Treulosigkeit desselben sieht er ein, daß mächtige Stammesherzöge eine Gefahr für das Kaisertum sind, daher zersplittert er den mächtigen Besitz und gibt Otto von Wittelsbach nur
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