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1. Handbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 137

1894 - Paderborn : Schöningh
— 137 — sollte er seinen ersten Reichstag zu Nürnberg halten. So oft das Reich durch den Tod eines Kaisers erledigt war, hatte im Süden der Pfalzgraf, im Norden aber der Herzog von Sachsen die Verwaltung zu übernehmen. Die Krönung der Kaiser sollte in Aachen stattfinden. Dabei hatten die weltlichen Kurfürsten die vier Erzämter zu versehen, und zwar der König von Böhmen als Erzmundschenk, der Pfalzgraf als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer? B. 1 Es wurde bereits erwähnt, daß Rudolfs Plan, seinen Sohn Albrecht zum Nachfolger gewählt zu sehen, sich nicht erfüllte. Man wählte nach Rudolfs Tode vielmehr den machtlosen Adolf von Nassau (1291—1298), auf den jedoch Albrecht folgte (1298— 1308). Gegen das Ende seiner Regierung setzt man die Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft (Tellfage). Nachdem er durch die Hand seines Neffen (Johann) gefallen, wurde der fromme und ritterliche Graf Heinrich von Luxemburg (Heinrich Vii., 1308— 1313) sein Nachfolger. Durch die Vermählung seines Sohnes Johann mit Elisabeth, der Erbin Böhmens, brachte er dieses Königreich an sein Haus. Bei der nach seinem Tode bethätigten Wahl entstand Uneinigkeit, infolgedessen die böhmisch-luxemburgische Partei Ludwig von Bayern, die habsburgische aber Friedrich den Schönen von Österreich zum deutschen Könige wählte. Jener verdarb es durch sein unersättliches Bestreben in der Vergrößerung seiner Hausmacht mit den deutschen Fürsten, welche ihm einen Gegenkönig aus dem Hause Luxemburg-Böhmen, und zwar Karl Iv., einen Enkel des genannten Heinrichs Vii., gegenüberstellten. - Vgl. des Verf. „Handbuch für den Unterricht in der brandenburgifch-preußischen Geschichte", S. 11 und 12. 3 Es seien noch folgende Bestimmungen aus der goldenen Bulle angeführt: „Wir heißen und setzen, wenn es dazu kommt, daß des Kaisers oder des Königs Tod kund wird in dem Bistume von Mainz, daß der Erzbischof von Mainz innerhalb der Frist eines Monats von der Kundwerbung des Todes an mit offenen Briefen jeglichem Kurfürsten besonders den Tod anzeige. Wenn aber derselbe Erzbischof säumig oder laß wäre mit solcher Verkündigung, so sollen die Kurfürsten aus eigenem Antriebe und uu-gerufen um der Tugend ihrer Treue willen, mit der sie schuldig sind, das heilige Reich zu besorgen, zusammenkommen innerhalb drei Monaten und in der Stadt Frankfurt einen römischen König wählen zu einem künftigen Kaiser. Die Mehrheit der Stimmen soll bei der Wahl entscheiden. Der Neugewählte soll sogleich die Lehen, Privilegien, Rechte und Freiheiten der Kurherren bestätigen. Die Rangordnung der Kurfürsten aber ist folgende: Der Erzbischof von Mainz sitzt in seinem Lande und soweit sein deutsches Kanzleramt — Köln ausgenommen — reicht, zur Rechten des Kaisers; in der Diöcese Köln dagegen, in Italien und in Gallien soll diesen Platz der Erzbischof von Köln einnehmen. Der Erzbischof von Trier sitzt stets dem Kaiser gegenüber. Von den weltlichen Fürsten kommt an erster Stelle der König von Böhmen, dann folgen Pfalz, Sachsen und Brandenburg. Auf dem Reichstage sollen sich die weltlichen Fürsten dergestalt in die Reichsämter teilen, daß der Markgras von Brandenburg dem Kaiser oder dem römischen Könige das Wasser für die Hände reicht, der Böhmenkönig soll, falls er will, den ersten Trunk darbringen, der Pfalzgraf die ©peilen auftragen und der Herzog von Sachsen soll den Dienst des Marschalls verrichten."
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