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1. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 67

1883 - Wiesbaden : Kunze
67 dessen Bruder und Nachfolger Balduin I. (1100—1118) erst sich König nannte. Der Sieg der Kreuzfahrer bei Askalon sicherte den Besitz Jerusalems. Es folgte ein fortwährendes Zuströmen christlicher Einwanderer. 5) Verfassung des Königreichs Jerusalem. — Wie die Bevölkerung des neuen Koloniestaates eine sehr bunte, zum Teil verworfene Mischbevölkerung aus allen christlichen Reichen des Abendlandes war, so seine politische Form ein Gemisch aus den Elementen der Hierarchie, des französischen Feudalstaats und der freien städtischen Gemeinden; — ein konfuses Abbild abendländischer Zustände. Das erbliche Königtum steht fast machtlos gegenüber: a. den geistlichen Würdenträgern, den Patriarchen (von Jerusalem und Antiochien), den Erzbischöfen und Bischöfen; b. den drei großen Kronvasallen von Edessa, Antiochien, Tripolis und den übrigen Baronen; c. den fast unabhängigen Reichsstädten und den Handelsansiedelungen der Genuesen, Venetianer und Pisaner an den Küsten. Die Reichsgesetzgebung wurde niedergelegt in den assises du royaume de Jerusalem. Der Sefteschall, Oonnetable und Marschall sind die ersten Reichsbeamten. Das nordfranzösische Element hat in dem neuen Staat das Übergewicht; das Französische ist die offizielle und Verkehrssprache. 6) Nicht minder unabhängig wie die hohe weltliche und geistliche Aristokratie einer-, die Städte andererseits hielten sich der Krone gegenüber die geistlichen Ritterorden, eine eigentümliche Schöpfung der Kreuzzüge, aus der Verbindung von Rittertum und Mönchwesen entsprungen, ein Hauptwerkzeug zur Fortsetzung des Kampfes gegen den Halbmond. Der Ritterstand (milites, equites), von gröfserem Eigenoder Lehenbesitz und dem hierdurch ermöglichten Reiterdienste ausgehend, durch die Kriegsspiele der Turniere und eigentümliche Standessitte weiter ausgebildet, erhält seine volle Entwickelung durch die Kreuzzüge, in denen der ritterliche Adel aller christlichen Länder in wechselseitigen Verkehr miteinander tritt und sich als eine große Genossenschaft mit gleichen Waffen, Privilegien und Pflichten fühlen lernt. — Stufen des Ritterlebens: Nach der häuslichen und mütterlichen Erziehung der jungen Adligen bis zum siebenten 5*
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