1916 -
Arnsberg i.W.
: Stahl
- Autor: Grosse-Bohle, Adam, Heppe, Carl, Schreff, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 34
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Evangelische Schule
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Evangelisch-Lutherisch
— 114
und mit den Schweden in Osnabrück geschlossen. Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte. Die Schweden bekamen Vorpommern die Franzosen Elsaß, und Brandenburg erhielt Hinterpommern sowie die Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden.
Folgen des Krieges. Nach diesem schrecklichen Kriege sah es traurig aus in unserem Vaterlande. Schwert, Hungersnot und Seuchen hatten furchtbar gewütet und die Zahl der Bewohner fast auf die Hälfte ber-m"idert. Nur allmählich konnte sich Deutschland von den tiefen Wunden ;r5tn' die der Dreißigjährige Krieg geschlagen hatte. Aber die Macht des Reiches war gebrochen. Die einzelnen Fürsten regierten ganz selbständig und kümmerten sich wenig um den Kaiser, dessen Gewalt nur ein Schatten war.
In dem Maße aber, wie das Reich zurückging, erhob sich ein einzelner Staat, nämlich Brandenburg. Aus der kleinen Nordmark hervorgegangen, dehnte es sich immer mehr aus und wuchs unter der glor-reichen Regierung der Hohenzollern zum Königreich Preußen an, dessen großer König Wilhelm I. endlich die deutschen Staaten wieder zu einem neuen Deutschen Reiche bereinigte. 398>
Änhang.
Aus der Verfassung des Deutschen Kelchs.
, Reich, bestehend aus 26 Staaten, ist gegründet zum Schutze
* Unt> m ^lege der Wohlfahrt des gesamten deutschen
Es regelt besonders das Militärwesen, die auswärtige Vertretung Post- und Telegraphen-, Münz-, Maß- und Gerichtswesen.
Das Oberhaupt desselben ist der Deutsche Kaiser, dessen Würde erblich mit der preußischen Krone berbunden ist. Er führt den Oberbefehl über die Land- und Seemacht, bertritt das Reich gegenüber fremden Staaten, ernennt die Reichsbeamten, berkündet die Reichsgesetze und ist enblich befugt, bei einem Angriffe auf das Reich den Krieg zu erklären.
Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat wird gebildet durch die Vertreter der Landesregierungen, von denen jede einen Vertreter daselbst hat; derselbe besitzt nach^uer Größe des Gebietes eine Stimme oder mehrere. (Von den 58 stimmen kommen 17 auf Preußen.)