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1. Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 446

1903 - Breslau : Goerlich
Ii 446 Art. 3. Die französische Regierung stellt der deutschen Regierung die Archive, Urkunden und Register zu, welche die bürgerliche, militärische und gerichtliche Verwaltung der abgetretenen Gebiete betreffen. Art 7. Die Zahlung von 500 Millionen wird in den 30 Tagen nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris erfolgen. Eine Milliarde wird bezahlt werden im Laufe des Jahres und eine halbe Milliarde am 1. Mai 1872. Die drei letzten Milliarden bleiben zahlbar zum 2. März 1874, wie bestimmt worden, durch den Präliminarfrieden. Vom 2. März d. I. ab werden die Zinsen dieser [drei Milliarden alljährlich am 3. März mit 5 % gezahlt werden . Art. 8. Die deutschen Truppen werden sich fortwährend von Requisitionen an Naturalien und Geld in den occupierten Bezirken enthalten; diese Verpflichtung ihrerseits entspricht den von der französischen Regierung übernommenen Verpflichtungen für ihre Unterhaltung; — sollte trotz wiederholter Reklamationen der deutschen Regierung die französische Regierung in der Ausführung dieser Verpflichtungen säumig sein, so werden die deutschen Truppen das Recht haben, sich das für ihre Bedürfnisse Nötige zu verschaffen durch Auflagen und Requisitionen in den occupierten Departements und selbst darüber hinaus, falls deren Hilfsquellen nicht ausreichen. . . . Art. 10. . . .Natürlich darf die Armee von Paris und Versailles nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris und bis zur Räumung der Forts durch die deutschen Truppen 40000 Mann nicht überschreiten. Bis zu dieser Räumung darf die französische Regierung keine Truppenansammlung auf dem rechten Ufer der Loire vornehmen. . . . Kaiser Wilhelm schrieb am Ende des Jahres 1871 über diesen Krieg in sein Tagebuch: Berlin, den 31. Dezember 1871. Gott war mit uns! Ihm sei Lob, Preis, Ehre, Dank! Als Ich am Schluß des Jahres 1866 mit dankerfülltem Herzen Gottes Gnade dankend preisen durfte für so unerwartet glorreiche Ereignisse, die sich zum Heile Preußens gestalteten und den Anfang zu einer Neu-Einigung Deutschlands nach sich zogen, da mußte Ich glauben, daß das von Gott Mir ausgetragene Tagewerk vollbracht sei, und Ich dasselbe, nun in Ruhe und Frieden fortbildend, dereinst Meinem Sohne Glück bringend hinterlassen würde, voraussehend, daß es ihm beschicken sein werde, die südliche Halste Deutschlands mit der nördlichen zu einem Ganzen zu einen. Aber nach Gottes unerforschlichem Ratschluß sollte Ich berufen werden, selbst noch diese Einigung herbeizuführen, wie sie sich nach dem von Frankreich auf das frivolste herbeigeführten, ebenso glorreichen als blutigen siebenmonatlichen Kriege — nunmehr darstellt! Wenn je in der Geschichte sich Gottes Finger sichtlich gezeigt hat, so ist dies in den Jahren 1866, 1870 und 1871 geschehen. Der deutsch-französische Krieg, der wie ein Blitz aus heiterm Himmel herabfiel, einte ganz Deutschland in wenigen Tagen, und seine Heere schritten von Sieg zu Sieg und erkämpften mit schmerzlichen Opfern Ereignisse, die nur
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