1885 -
Wiesbaden
: Kunze
- Autor: Herbst, Wilhelm, Jäger, Oskar
- Auflagennummer (WdK): 12
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
157
Attalus; Kleinasien wurde unter dem Namen Asien für eine römische Provinz erklärt.
Die Herrschaft der Römer wurde im südlichen Frankreich behufs Verbindung mit Spanien hauptsächlich seit der Gründung von Aquä Sextiä 122 ausgebreitet; die Balearen wurden 122 ein Jahr vorher, 123, unterworfen. 123
Reihenfolge der römischen Provinzen: Sidlien seit 241 zum Teil, seit 210 ganz. Sardinien 238, später mit Korsika zu
einer Provinz verbunden• Hispania citerior et ulterior seit 206, ganz mit Ausschlufs der Nordküste seit 133. Makedonien, Afrika und Griechenland seit 146. Asien seit 133.
Die Provinzen wurden anfangs von Prätoren verwaltet, deren Zahl allmählich auf sechs vermehrt wurde. Schon seit 247 waren zwei Prätoren, praetor urbanus et peregrinus, von 247 welchen der letztere bei Streitigkeiten der Fremden unter
einander und mit Römern Recht sprach. Später verwalteten
Proprätoren und Prokonsuln die Provinzen.
Die Verwaltung der Einkünfte der Provinzen geschah
durch Quästoren, welche den Prätoren etc. zur Seite standen. Publicani, negotiatores.
Die Provinzialstädte hatten verschiedenen Rang, sie zerfielen in zwei Klassen, a. in privilegierte, b. nicht privilegierte Städte.
Zur ersten Klasse gehörten: 1) die civitates liberae, die zwar unabhängig, aber zu Abgaben verpflichtet; 2) civitates liberae et immunes, solche, die unabhängig and steuerfrei waren; 3) civitates foederatae, deren Verhältnis durch ein Bündnis festgestellt wurde. Die nicht privilegierten Provinzialen hatten zwar eigenes städtisches Gemeinwesen, waren aber in der Verwaltung ganz abhängig von dem Statthalter, der auch die Gerichtsbarkeit ausübte.