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1. Geschichte - S. 138

1871 - Freiburg im Breisgau : Herder
138 beit Thoren Wittenbergs, errichtete einen Scheiterhaufen und warf die päpstliche Bannbulle und das kirchliche Gesetzbuch mit beit Worten in die Flammen: „Weil ihr betrübt habt bett Heiligen des Herrn, so betrübe und verzehre euch das ewige Feuer!" Weil das Auftreten Luthers überall große Verwirrung hervorrief, beschloß Karl V., welcher kurz zuvor zum deutschen Kaiser erwählt war, sie auf einem Reichstage ö11 Worms (1521) in der Versammlung aller deutschen Fürsten zur Sprache zu bringen und Luthern selbst dahin zu berufen. Als man ihn auf dem Reichstag auf-sortierte, seine Irrthümer zu wiberrufen, bat er sich verlegen Lebenszeit aus. ©eilte Bitte warb ihm gewährt, doch mit der Bemerkung, daß er ja Zeit genug gehabt habe, zuvor barüber nachzitbeufen. Am folgenben Tage erklärte er nach mehrere» Ausflüchten, er könne nicht widerrufen, so lange man ihn nicht durch die heilige Schrift nnberlege. Das war aber zum voraus unmöglich, iitbem er die Hl. Schrift nur nach seiner Auslegung verstaub und willkürlich einzelne Bücher verwarf, z. B. den Brief deö heiligen Apostels Iakobus, den er, weil barin nicht bloß auf den Glauben, fonbent auch auf die guten Werke gebruugeu wirb, einen Strohbrief uaimte. Als Luther mm sogar beut Anssprnche einer allgemeinen Kirchenversammlung sich zu unterwerseit weigerte, würde er abgewiesen und balb barattf die Reichsacht über ihn verhängt. Luther kehrte sich jeboch nicht viel hieran, inbem der Kurfürst von Sachsen ihn beschützte. Nachbetn er ein Jahr verborgen auf einem einsamen Bergschloß, der Wartburg, zugebracht, trat er roieber öffentlich auf itttb suchte seine Ansichten eifrig zu verbreiten, was ihm mit so besser gelingen mußte, als er die breifache böse Lust, bereu Keim in jebent Menschen liegt und die bamals in so vielen Seelen mächtig geworben war, auf feiner Seite hatte. Inbem er die Gebote der Kirche aufhob und religiöse Ungebnnbenhett predigte; bett Gemeinheit das Recht zusprach, ihre Prebiger selbst zu wählen und abzusetzen, beit Fürsten aber die Einkünfte der Klöster und Stiftungen sich anzueignen; inbem er die Gelübbe als nichtig erklärte und die Mönche und Nonnen aufforderte zu heirathen — war es kein Wttnber, daß aus allen Stauben und Klaffen eine große Zahl thut zufiel. Er selbst ging mit seinem Bei-
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