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1. Alte Geschichte - S. 130

1904 - Wiesbaden : Kunze
Vierter Zeitraum. Die Kaiserzeit 31 y. Chr. bis 476 n. Chr. I. Von Augustus bis Diocletianus 31—384. y I. Angnstns 31 v. Chr. bis 14 n. Chr. a. Die Verhältnisse im Innern: Augustus (Octavianus) benutzte vorsichtig die Ermattung des Volkes nach den langjährigen Wirren, um seine monarchische Stellung zu befestigen, indem er die verschiedenen Ämter und Würden in seiner Person vereinigte, im übrigen die republikanischen Namen und Formen schonte. Bei der Verfassung, die er dem Staate gab, waren im allgemeinen die Einrichtungen des Julius Cäsar mafsgebend. Im Jahre 29 war er bleibend Imperator (imperator perpetuus), eine Würde, vermöge deren er alle Heere und Flotten befehligte, 28 Princeps des Senats, dessen Leitung ihm damit zufiel, ein anspruchsloser Titel, in dem aber die kaiserliche Gewalt enthalten war; 27 erhielt er den Titel Augustus, 23 die tribunicische Gewalt auf Lebenszeit, 19 die censorische auf 5 Jahre, die Konsulargewalt auf Lebenszeit, 12 die Würde des Pontifex Maximus. Die bedeutendsten Beamten waren: der praefectus urbi, der die Polizei und die Strafgerichtsbarkeit übte, der praefectus praetorio, der den Befehl über die stehende Garde, die prätorischen Kohorten in Rom, hatte. Ein Ausschufs von Senatoren (consilium principis) beriet mit dem Princeps die wichtigsten Staatsangelegenheiten. Senat und Volksversammlung blieben, wurden aber Werkzeuge seines Willens; die Nobilität, die zum Teil in den Bürgerkriegen ausgerottet worden war, verlor ihren Einflufs. Die Menge wurde gewonnen durch Geld und Getreidespenden, Gründung überseeischer Kolonien. Die Überwachung der Stadt wurde geschärft (praefectura urbis, vigiles oder Gendarmen). Der
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