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1. Handbuch für den Geschichtsunterricht in preußischen Volksschulen - S. 185

1887 - Langensalza : Beyer
Der dreißigjährige Krieg. § 40. Der Krieg in der Pfalz und in Niedersachsen. 185 eingeholt. Hier kam es zu einer blutigen Schlacht, die mit völliger Niederlage des Königs endete. Unterdessen kehrte auch Wallenstein wieder auf den Kriegsschauplatz gegen den König von Dänemark zurück und übernahm die Verfolgung seines geschlagenen Heeres. Wallenstein überschwemmte nun mit seinen Scharen ganz Holstein, Schleswig und Jütland, und Christian mußte auf seine Inseln flüchten. Die beiden Herzöge von Mecklenburg wurden als Bundesgenossen Christian's aus ihren Ländern, die von Wallenstein's Kriegern schrecklich verwüstet wurden, verjagt. Im Fahre 1629 belohnte der Kaiser seinen Feldherrn mit dem Herzogtum Mecklenburg, auch schenkte er Wallenstein das Fürstentum Sagau in Schlesien und erhob .ihn zum Reichsfürsten. Dazu ernannte er ihn zu seinem Oberfeldherrn zu Wasser und zu Lande; denn der Kaiser wollte eine Seemacht auf der Ostsee gründen, wozu ihm Wallenstein verhelfen follte. Derselbe suchte nun auch mit seinem großen Heere, das mit der Zeit auf 100 000 Mann angewachsen war, sich der Küsten der Ostsee zu bemächtigen und belagerte Stralsund, welches sich geweigert hatte, kaiserliche Besatzung aufzunehmen. Allein hier scheiterte zum erstenmal sein Glück an der tapferen Gegenwehr der Besatzung und an der Hilfe, welche die Festung durch die Schiffe der Hansa von der Seeseite her erhielt. Er mußte mit empfindlichem Verluste die Belagerung aufgeben, obwohl er noch kurz vorher gedroht hatte, Stralsund einzunehmen, und „wenn die Festung mit Ketten ant Himmel hinge". 12 000 Mann hatte der hartnäckige Wallenstein bei der Belagerung dieser Festung verloren. Im Jahre 1629 schloß der Kaiser mit Christian von Dänemark einen Frieden, in dem der letztere zwar sehr günstige Bedingungen erhielt, aber einen Bundesgenossen treulos im Stiche ließ. (!) Das Rcstitutionscdikt. — Wallenstein's Absetzung. Obgleich der Kaiser nun als Sieger dastand, machte er doch keine Anstalten, sein Heer zu entlassen; er glaubte vielmehr, die Zeit sei nun gekommen, in ganz Deutschland der katholischen Kirche zum Siege zu verhelfen und den Protestantismus zu unterdrücken. Er erließ daher im Jahre 1629 ein Gesetz, nach welchem die Evangelischen alle seit dem Passauer Vertrage 1552 eingezogenen geistlichen Güter wieder an die katholische Kirche zurückgeben sollten. Es waren in Norddeutschland die Erzbistümer Magdeburg und Bremen und 12 Bistümer, nebst zahllosen Stiften und Klöstern. Diese Ländergebiete waren von den Landesfürsten, in deren Gebiet sie lagen, in Besitz genommen, und sie gehörten ihnen schon seit langer Zeit. Überall sollten jetzt wieder katholische Bischöfe eingesetzt werden. Auch füllten die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens vom Jahre 1555 nur den Lutherischen zu gute kommen, und alle andern Glaubensbekenntnisse nicht geduldet werden. Dadurch wurde namentlich die reformierte Kirche, welche in den letzten Zeiten sich in vielen Tellen Deutschlands ausgebreitet und mit der lutherischen gleiche Rechte genossen hatte, in ihrem Bestehen gefährdet. Die Beschwerden der Fürsten und Städte gegen dieses Gesetz blieben beim Kaiser unbeachtet. Mit Gewalt nahm er Besitz von den geistlichen Gütern; denn er konnte sich dabei auf das starke Heer stützen, das noch immer unter Wallenstein's Oberbefehl gerüstet stand. Ein Schrecken ging
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