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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 144

1911 - Leipzig [u.a.] : Teubner
144 schtigen Shne seine letzten Jahre. Der Fluch des Verwandtenzwistes ruhte auf den Shnen Ludwigs des Frommen. 4. Das ruhmlose Ende der Karolinger. Karl der Dicke, Ludwigs Sohn, vereinigte noch einmal alle Lnder Karls des Groen, aber die Krone war seinem stets schmerzenden Haupte zu schwer, sein Wille und seine Kraft fr die Regierung eines so weiten Reiches zu schwach. Den Normannen kaufte er zweimal den Frieden ab. Da setzten ihn 887 Deutsche und Franken ab (887). Er starb einige Wochen spter kinder-los. Sein Nesse Arnulf, der sich hohen Kriegsruhm im Kampfe mit den Slaven erworben hatte, wurde gewhlt. Er schlug bei Lwen an der Dyle die Normannen bis zur Vernichtung und bndigte den wilden Mhrenherzog Swatopluk. Dabei halfen ihm die Magyaren. Bald aber unternahmen auch diese Raubzge nach Deutschland. In Italien erwarb sich Arnulf die jetzt bedeutungslose Kaiserkrone. Er hinterlie 899 Krone und Reich seinem sechsjhrigen Sohne Ludwig dem Kinde (899). Die deutschen Lnder wurden von auswrtigen Feinden, den Magyaren, berschwemmt, und im Innern tobten die Fehden der Groen. Weinend 911 der des Reiches Unglck, starb Ludwig das Kind (911), und mit ihm erlosch das Geschlecht der Karolinger in Deutschland. In Frankreich starb 987 es mit Ludwig dem Faulen aus (987). 5. Die Stnde. Unter den Karolingern wurden nach und nach die einzelnen groen Stmme der Deutschen selbstndig. Ihre Fhrung bernahmen Männer, die sich durch Adel, Tapferkeit und groen Grund-besitz auszeichneten, die Herzge, die in ihren Gebieten nahezu kuig-liche Gewalt ausbten. So entstanden fnf Herzogtmer: Sachsen, Bayern, Schwaben, Franken und Lothringen. Lothringens Herzog huldigte aber schon unter Konrad I. dem Westfrankenknige. Neben diesen Herzogtmern blieben in greren Grenzgebieten die Markgrafschaften bestehen. Auch die alte Gaugrafenverfassung hatte sich erhalten, aber die alten Gaue waren jetzt in mehrere kleinere Grafschaften geteilt. Die Ver-einiguug solcher Grafschaften in der Hand eines mchtigen Mannes fhrte zur Bildung von Frstentmern. Grafen und Fürsten bildeten den hohen Adel; daneben entstand in dem Dienstadel ein niederer. Im brigen gliederte sich die Gesellschaft wie frher in Freie, Hrige und Leib-eigene. Die Zahl der Freien hatte sich feit Karl dem Groen schon er-heblich gemindert. Viele waren, um sich der Bedrckung durch die Grafen und dem schwerlastenden Kriegs- und Gerichtsdienst zu entziehen, in die Abhngigkeit (den Schutz) eines Mchtigen (Grafen, Fürsten, geistlichen Stifts) getreten, hatten ihr bisher freies Eigentum in Zinsgut umgewandelt und waren dadurch Unfreie (Hrige) geworden; andere waren von Mch-tigeren zur Botmigkeit gezwungen worden. Das Hauptmerkmal des Freien war seine Selbstndigkeit vor dem ffentlichen Gericht; der Un-freie dagegen unterstand dem Gericht seines Herrn. Zu den Hrigen gehrten alle, die in den Rechtsschutz eines Herrn getreten waren, namentlich die Zinsbauern, die aus ihrem Gute frei schalteten, aber einen Zins (in Geld oder landwirschastlichen Erzeugnissen) an den Herrn zu zahlen hatten, und die zu persnlichem Hos- und Kriegsdienst verpflichteten Dienst-
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