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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 429

1911 - Leipzig [u.a.] : Teubner
429 Dadurch rtteln sie an allen Grundlagen der gegenwrtigen gesell-schaftlichen und staatlichen wie auch kirchlichen Einrichtungen, an dem Besitzstande und den Standesunterschieden. Durch ihre stetig zunehmende Zahl und ihre Bestrebungen, die sich im Grunde doch nur durch einen gewaltttigen Umsturz des modernen Staates verwirklichen lassen, sind sie eine groe Gefahr fr den Staat und die Gesellschaft. Zwei durch die sozialistischen Hetzereien und Brandreden verfhrte Menschen, der ver-kommene Klempnergeselle Hdel und der Landwirt Dr. Nobiling, legten sogar, der erftere am 11. Mai, der zweite am 2. Juni 1878, die freche 1878 Hand an das geheiligte Haupt des edlen Monarchen. Gott aber schtzte ihn vor den Kugeln des ersten und lie ihn von den Schrotschssen des zweiten Meuchelmrders genesen. Das Haupt Hdels fiel unter dem Beil des Scharfrichters; Nobiling starb an den Wunden von seinen eigenen Schssen. Ob dieser ruchlosen Schandtaten ergriff jeden Patrioten die tiefste Emprung. Der Reichstag genehmigte das Sozialistengesetz, das die Vereine der Umstrzler nun auflste, ihre Presse unterdrckte und allen Ausschreitungen energisch entgegentrat. Aber das Gesetz allein konnte die klaffenden Schden nicht heilen. Wohl erkannte der edle Kaiser. dessen Herz trotz aller ihm zugefgten Schmach nicht verbittert wurde, da solche Untaten ihren Nhrboden in der allgemeinen Unzufriedenheit der Arbeiter hatten, und da diese Unzufriedenheit aus berechtigten Klagen stammte. In den Fabriken wurden die Arbeiter und ihre Krfte aus-genutzt und ihre Gesundheit geschdigt; den Zufllen des Lebens, Krank-heiten, Unfllen, Sorgen des Alters waren sie und ihre Familie meist schutzlos preisgegeben. Dem sollte nun nach dem Willen des Kaisers durch eme weise Gesetzgebung gesteuert werden. Am 17. November 1881 erlie er die berhmte Botschaft an den Reichstag, mit der er die 1881 Gesetzgebung zum Schutze der Arbeiter einleitete. Fürst Bismarck rief damals den Abgeordneten zu: Geben sie dem Arbeiter, solange er gesund ist, Arbeit, wenn er krank ist, Pflege, wenn er alt ist, Versorgung!" Den Worten folgten die Taten. 1883 entstand das Arbeiter- 1883 Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Arbeiter-Unfallver- 1884 sichernngsgesetz, und 1888 begann der Reichstag das Jnvaliditts-und Altersversicherungsgesetz das 1891 in Kraft trat zu 1891 beraten. Nach dem ersten Gesetze mssen alle Arbeiter, Tagelhner usw. mnnlichen wie weiblichen Geschlechts in einer Krankenkasse versichert werden. Sie erhalten im Krankheitsfalle freie rztliche Behandlung, Arzneien, Heilmittel und Krankengelder. Das zweite Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, alle Arbeiter in gefhrlichen Betrieben gegen Unflle zu versichern. Im Falle der Verletzung, der Erwerbsunfhigkeit oder des Todes werden Krankengelder oder Unfallrenten oder Sterbegelder an die Hinterbliebenen gezahlt. Fr die Durchfhrung dieses Gesetzes muten viele Millionen als Zuschu vom Reiche aufgebracht werden. Die Steigerung der Reichseinnahmen lie das zu. Wurden doch auch die wirtschaftlich Schwchsten" (bis zu einem Einkommen von 900 Mark) in Preußen von den direkten Steuern ganz befreit. Inzwischen waren zum Schutze der Arbeiter noch andere wohlttige Maregeln getroffen worden. Staat-
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