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1899 -
Gera
: Hofmann
- Autor: Polack, Friedrich
- Auflagennummer (WdK): 17
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Töchterschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittlere Mädchenschule, Höhere Mädchenschule
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Mädchen
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\25. Der Kölner Dom. (Gotischer Baustil.)
auf Fürstenversammlungen. Der G a u g r a f hielt alle 6 Wochen Ge-
richt oder ein echtes Ding inmitten von 7 Schöffen, die das Urteil
finden oder schöpfen halfen, während die versammelte Gemeinde Bei-
fall oder Abneigung durch Zurufe oder Murren kund gab. Unwichtigere
Streitsachen wurden in einem gebotenen Ding ohne Zuziehung der
Gemeinde oder durch Schultheißen in den Gemeinden erledigt.
Je selbständiger die Fürsten, Herren und Städte wurden, desto
mehr rissen sie auch die Gerichtsbarkeit an sich. Sie ließen sie
meist durch Vögte ausüben. Diese sprachen Recht nach Herkommen und
Gutdünken. Bei Klagen gegen die eigenen Herren hatten die Leute selten
auf einen gerechten Spruch zu hoffen. Eine Berufung an ein höheres
Gericht gab es bei den härtesten Urteilen nicht. Die Strafen waren
meist hart, ja grausam. Die Missethäter wurden an Galgen gehängt,'
verbrannt, enthauptet, gerädert, von Pferden zerrissen, oder an Händen,
Nasen, Ohren und Füßen verstümmelt, je nachdem ein Glied gesündigt
hatte. Entehrend war das Hundetragen, das Stricktragen um den bloßen
Hals, das Ausstellen am Pranger, das Ausstäupen und Brandmarken.
In den Städten wurden die Übelthäter in den Turm gelegt, Arnie und
Beine stundenlang in den Stock gespannt. Verleumder bekamen einen