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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 168

1899 - Gera : Hofmann
Stein an den Hals. Schwatzhafte Weiber wurden ins Wasser getaucht, zänkische zusammen in die Beißkatze gesteckt, Landstreicher vom Büttel gestäupt und verjagt. Schuld oder Unschuld der Angeklagten wurde in schweren Fällen durch Gottesurteile entschieden. Als Gottesurteile galten u. a. der Zweikamps, die Kreuz-, Feuer-, Wasser-, Bahrprobe und die Probe des geweihten Bissens. Bei der Kreuzprobe stellten sich die Widersacher mit ausgereckten Armen an ein Kreuz. Wer am längsten die Arme empor hielt, war im Recht. Wer ohne Schaden glühendes Eisen in die Hand nehmen, barfuß über einen glühenden Rost schreiten oder seine Arme in siedendes Wasser oder Öl stecken konnte, hatte seine Unschuld bewiesen, ebenso der, welcher längere Zeit unter Wasser getaucht, lebendig blieb. Bei der Bahrprobe mußten die des Mordes Verdächtigen ihre rechte Hand auf die Wunden der Leiche legen. Fingen die Wunden wieder an zu bluten, so war der Mörder ent- deckt. Ebenso wenn ein feierlich verwünschter Bissen Brot oder Käse dem Angeklagten im Halse stecken blieb. Bestand der Verklagte die Probe, oder siegte er im Zweikampf, so hatte Gott selbst seine Unschuld bezeugt. Mit besonderer Grausamkeit wurden „Hexen" zu dem Ge- ständnis gebracht, daß sie mit dem Teufel im Bunde stünden, und dann verbrannt. (Die weisen Frauen der alten Deutschen, welche die Zukunft verkündeten, wohnten häufig einsam in Wäldern oder eingehegten Plätzen, Hagen, und hießen deshalb Hagessen oder Hexen.) Die gewöhnliche Strafe blieb lange Zeit die Geldbuße. Als in den Fehden und Kämpfen zwischen Kaiser und Papst die Rechtsunsicherheit wuchs, da nahm man die Zuflucht zu den alten, volkstümlichen Grafengerichten, die nach dem Worte femen — verurteilen Femgerichte genannt wurden. Sie blühten besonders in Westfalen. Wer als Ketzer, Zauberer, Ehebrecher, Dieb und Mörder berüchtigt wurde, fand plötzlich einen Vorladebrief mit sieben Siegeln an der Thür oder dem nächsten Heiligenbilde. Konnten sich die Angeklagten vor dem Freigrafen und den Schöffen auf der Mahlstätte am Freistuhle nicht rechtfertigen, oder folgten sie der Vor- ladung gar nicht, so wurden sie verfemt. Über kurz oder lang fand man sie tot an einem Baume aufgeknüpft oder mit einem Messer in der Brust. Der Kaiser war ältester Stuhlherr; der Hauptstuhl befand sich zu Dortmund, wo man noch heute die uralte Femlinde zeigt. Später artete diese Art der Rechtspflege in Willkür aus und wurde aufgehoben. Als die Gottesurteile im späteren Mittelalter seltener wurden, wandte man die Tortur oder peinliche Frage an. Durch die mannigfaltigsten und schrecklichsten Folterqualen suchte man das Geständnis der Verbrechen zu erpressen. Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts drang das römische Recht ein. Das mündliche und öffentliche Verfahren in der Recht- sprechung hörte auf, dafür trat das schriftliche und geheime ein. Tie Rechtsprechenden aus dem Volke wurden durch gelehrte Richter ersetzt. Fragen: Welche Umstände trugen zur eigentümlichen Entwicklung des Rittertums bei? — Was war geistlich, was weltlich bei den Ritterorden? — Welches waren die Haupthandelswege des Mittelalters? — Woher kamen Geld, Macht und Freiheiten der Städte? — Beweise, daß die Kirche der Mittelpunkt des damaligen Lebens war! — Wie nützten die Femgerichte, und
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