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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 347

1899 - Gera : Hofmann
347 den Reichsstempelabgaben, den Überschüssen der Post- und Tele- graphenverwaltung und den Geldbeiträgen der einzelnen Bundes- staaten. Der Kaiser kann unter Zustimmung des Bundesrates Krieg erklären, Frieden schließen, Bündnisse eingehen, Gesandte und Reichsbeamte ernennen. Er ist der oberste Kriegsherr und führt im Kriege den Oberbefehl über das gesamte Reichsheer zu Wasser und zu Lande. Dienstpflichtig im deutschen Heere ist jeder gesunde, tauglich befundene Deutsche nach zurückgelegtem 20. Lebensjahre in Linie, Reserve, Landwehr und Landsturm. Das Heer zählt im Frieden über eine halbe, auf Kriegsfuß über 21/2 Mill. Soldaten, mit Landsturm und Ersatzreserve fast 41/2 Mill. Mann. 7. Der unermüdliche Landesvater und seine Friedensarbeit. Durch fleißige Arbeit des Reichstages und des Bundesrats ist nach den Kriegsjahren das Einigungswerk in der inneren Verwaltung fortgeschritten. So ist in Münzen, Maßen und Gewichten, in dem Gerichtswesen, in der Handelsgesetzgebung und vielen anderen Dingen endlich die er- sehnte Einheit erreicht. Ja, durch den preußischen General-Postmeister Di-, v. Stephan wurde ein Weltpostverein gegründet, der fast alle Völker der Erde umspannt und die größten Erleichterungen für den Verkehr gewährt. Eine einheitliche Rechtschreibung verbreitet sich immer mehr im deutschen Volke, seitdem sie durch ministerielle Ver- fügungen in den preußischen und anderen deutschen Schulen eingeführt ist. Für die Hebung des Landbaues wird durch die Flurseparationen landwirtschaftliche Schulen, Vereine, Ausstellungen, Maschinen u. a. ge- sorgt. Handel und Gewerbfleiß werden durch Maschinen und Fabriken aller Art und ein immer dichter werdendes Netz von Posten, Telegraphen, Eisenbahnen und Kanälen gefördert. Höchst erfreulich ist die wachsende Ausdehnung der Versicherungs-Gesellschaften, bei welchen man gegen Schaden durch Feuersgesahr, Hagelschlag und Viehsterben versichern, ja durch die Versicherung des eigenen Lebens seinen hinterbleibenden An- gehörigen ein Kapital verschaffen kann. Alle Zweige des Erwerbes und der nationalen Arbeit wurden unter der 17 jährigen Friedensregierung Kaiser Wilhelms I. zur Blüte gebracht, das Kunstgewerbe gehoben, die Eisenbahnen vom Staate übernommen, neue Kanäle angelegt, überseeische Handelsniederlassungen gegründet, in Posen und West- preußen Landgüter angekauft und mit Deutschen besiedelt, Berlin verschönert, herrliche Denkmäler, wie das Niederwalds-Denkmal bei Bingen am Rhein, errichtet u. s. w. Die Selbstverwaltung, die zu Anfang des 19. Jahrhunderts in den Städten eingeführt wurde, ist auch auf das platte Land (durch die Kreis- und Provinzialordnung) ausgedehnt worden. Ein sehr rühriges Leben entstand auf dem Gebiete der Schule unter dem Kultusminister Dr. Falk, der am 15. Oktober 1872 die „Allgemeinen Bestimmungen" erließ. Viele neue Schulhäuser wurden gebaut, neue Lehrer angestellt und gute Lehrmittel beschafft, auch die Zahl der Lehrerseminare bedeutend vermehrt. Künste und Wissen- schaften erfreuen sich fortdauernd in Deutschland der sorgfältigsten Pflege. Am 15. Oktober 1880 fand unter Beteiligung des Kaisers die
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