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1. Länder-, Verfassungs- und Kulturgeschichte - S. 27

1904 - Berlin : Nicolai
Frieden zu Stockholm den Teil Vorpommerns zwischen Oder und Peene (Alt-Vorpommern) samt den Inseln Usedom und Wollin, sowie endlich die rechts von der Oder gelegenen Städte Damm und Gollnow. Er mußte für die Erwerbung noch 2 Millionen Taler an Schweden zahlen und 600000 Taler pommersche Schulden übernehmen. Nach dem Sturze Napoleons I. erhielt Friedrich Wilhelm Hi. das Land nördlich von der Peene (Neu-Vorpommern) mit der Insel Rügen. Auf dem Wiener Kongreß war dieser Teil zunächst an Norwegen gekommen. Bei dem darauf folgenden Ausgleich der europäischen Staaten fiel es an Dänemark und dann im Austausch gegen Lauenburg (und eine Geldsumme) an Preußen. So war das ganze Pommernland unter dem Zepter der Hohen-zollern vereint. Die Bewohner haben sich den Ruf erworben, daß sie treu zu ihrem König halten und tapfer streiten in Not und Gefahr. Schon der alte Fritz hat die Treue und Tüchtigkeit der Pommern als eine kräftige Stütze für Preußens Macht und Preußens Thron gepriesen. Schlesien. In der ersten Periode seiner Geschichte gehörte Schlesien zu Polen. Im Jahre 1163 wurde es ein eigenes unmittelbares Herzogtum unter einem Seitenzweig des plastischen Fürstenhauses. Vielfache Teilungen und die darüber entstandenen Streitigkeiten lähmten die Kraft des Landes. Am Anfange des 14. Jahrhunderts bestand Schlesien aus siebzehn Fürsten- und Herzogtümern unter Sprößlingen des alten plastischen Königshauses. Um sich unabhängig zu erhalten, traten sie mit Böhmen (Österreich) in ein Lehnsverhältnis. Im Jahre 1675 war mit Georg Wilhelm, dem Herzoge von Liegnitz, Brieg und Wohlan, das Plastische Herzogshaus ausgestorben. Nach dem bekannten schlesischen Erbvertrage, den Joachim Ii. 1537 mit Friedrich Ii., dem Herzoge der schlesischen Fürstentümer, schloß, hätte nun Schlesien an Brandenburg fallen müssen. Der Große Kurfürst wurde aber mit den Worten abgewiesen, Österreich werde nie mitten in feinem Lande einer evangelischen Macht Besitz lassen. Friedrich Wilhelm hatte damals mit den Schweden zu tun und konnte sein Recht nicht geltend machen. Er soll aber die Worte gesprochen haben: „Möge einst aus meinem Gebein ein Rächer erstehen." Endlich kam es mit dem Kaiser 1686 zum Abschluß eines Geheimvertrages zu Berlin, in dem der Große Kurfürst für seine Ansprüche auf das schlesische Erbe den
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