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1. Länder-, Verfassungs- und Kulturgeschichte - S. 30

1904 - Berlin : Nicolai
30 die verschiedenen Teile des westfälischen Landes nebst andern Gebieten zum Königreiche Westfalen erhoben, das Napoleon seinem Bruder Jerome übergab. Doch der erste Befreiungskrieg machte 1815 dieser Herrschaft ein Ende, und auf dem Wiener Kongreß 1815 erhielt Preußen nebst den verlorenen Gebieten auch alle die Landesteile, die seit 1816 die Provinz Westfalen bilden. Die Bewohner dieser Provinz haben die altdeutsche Art am treusten und reinsten bewahrt. Rheinprovinz. Die Rheinprovinz enthält nur wenig altpreußisches Gebiet. Zur Zeit der Geburt Christi herrschten hier die Römer. Auch nach der Niederlage des Varns im Teutoburger Walde blieb das linksrheinische Gebiet in ihren Händen. Um Stützpunkte für ihre Eroberungszüge zu haben, legten die Römer am Rheine Kastelle an, aus oder neben denen vielfach Ortschaften entstanden. Zur Zeit der Merowinger war das linksrheinische Gebiet ein Teil des Frankenreiches. Nach dem Tode des letzten Karolingers wurde es zum größten Teile vom Herzogtums Lothringen umschlossen. Im weiteren Laufe der Zeit hatten sich hier bei der Neigung zur Zersplitterung eine Menge selbständiger und reichsunmittelbarer Herrschaften gebildet, von denen einige zu größerem Besitz gelangten. Im ganzen bestand das Land aus etwa 100 Gebieten. Die wichtigsten waren: das Erzbistum Trier, nördlich davon die Herzogtümer Luxemburg, Limburg, Jülich und nördlich davon am Rheine entlang das Erzbistum Cöln, nördlich von diesem zu beiden Seiten des Rheins Cleve und Geldern und rechts vom Rheine das Herzogtum Berg. Von 1614 allen diesen Gebieten kam am ersten Cleve 1614 im Vertrage zu bauten, der den Jülich-Cleveschen Erbfolgestreit abschloß, an Brandenburg. Im Jahre 1702 erbte Friedrich I. die Grafschaft Mörs am Rhein nebst der Herrschaft Krefeld. Vorübergehend gehörten die Gebiete Cleve und Mörs dann zu Frankreich (1795 bis 1815). Nach dem spanischen Erbfolgekriege wurde im Frieden zu Utrecht 1713 das Oberquartier von Geldern abgetreten. Alles 1815 Übrige ist erst 1815 durch den Wiener Kongreß der preußischen Monarchie zugewiesen. Außer dem Großherzogtum Berg und dem Herzogtum Jülich sind es besonders die größten Teile der ehemaligen knrcölnischen, knrtrierschen und kurpfälzischen Länder, die 1814 an Preußen kamen. Von den übrigen Erwerbungen sind noch besonders die freien Reichsstädte Aachen und Wetzlar, die
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