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1. Charakterbilder aus der Geschichte der alten und beginnenden neuen Zeit - S. 261

1909 - Regensburg : Manz
Konsuln. Prtor. 261 braucht; dennoch ist es unleugbar, da jener sittliche Ernst, den die Rmer in ihren bessern Zeiten gezeigt, und jene Besonnenheit bei Staatsunternehmungen, wodurch sie sich vor an-dem Vlkern ausgezeichnet haben, eben der Religio zuzuschreiben ist. Rmische Magistrate. Mit der Aufstellung des Prtors 366 war die Gliederung des rmischen Staatsdienstes vollstndig geworden, wie sie bis zum Ende des Freistaates und auch nachher sich noch lange erhalten hat. An der Spitze der Regierung standen die beiden alljhrlich gewhlten Kon-snln, die Erben der kniglichen Gewalt und auch der Auszeichnungen derselben mit alleiniger Ausnahme des goldenen Kranzes und des buntfarbigen Unterkleides. In der Versammlung des Volkes nach Centurieu wurde ihnen die Regierungsgewalt bertragen, welche das Recht des Gebietens zugleich mit der Macht, den Gehorsam zu erzwingen, und der Befugnis, ein Heer anzufhren, in sich schlo. Diese ihre Machtvollkommenheit war im Feld unbeschrnkt; wer sich mit ihnen auerhalb der Ringmauern Roms befand, war ihnen zum unbedingten Gehorsam verpflichtet; sie verfgten der Leben und Tod der Fhrer und der Soldaten. Innerhalb der Stadt dagegen beschrnkte die Verfassung ihre Gewalt. Vor den Konsul gerufen, mute jeder Brger erscheinen; gegen Verbrecher und Widerspenstige konnte er mit Vermgensstrafen, Einkerkerung und Stupuug einschreiten, wofern der Bedrohte nicht die Hilfe und Entscheidung des Volkes anrief. In diesem Falle entschied die Volksversammlung der die Strafe, wie auch derselben jedes Todesurteil vorbehalten blieb. Beim Amtsantritte, welcher frher unstt war, spter, wahrscheinlich seit 222 v. Chr., am 15. Mrz und von 153 v. Chr. an mit dem 1. Januar geschah, beschworen die Konsuln ffentlich die Aufrecht-Haltung der Verfassung und beim Abtreten vom Amte, da sie nichts wider dieselbe getan htten. Beide Konsuln fhrten entweder die Geschfte gemeinschaftlich oder sie wechselten monatlich im Turnus; daher der Ausdruck penes quem fasces erant, weil nur der ge-schstsleitende Konsul die Liktoreu mit den fasces hatte. Wenn von den beiden Konsuln der eine gebot, der andere aber verbot, so ging das Verbot dem Gebote vor, damit auch gegen die hchste Gewalt eine Schranke bestand. In der Verwaltung waren die Konsuln mehr die ausbende Behrde, der Arm des Senates; die Oberaussicht stand diesem zu, ausgenommen es war den Konsuln fr einen besonderen Fall eine auerordentliche Gewalt bertragen. Sie beriefen den Senat, leiteten die Beratungen, fhrten die Beschlsse aus, hatten groen Einflu auf die Wahl und Ernennung der andern Magistrate; der Verkehr und die Ver-Hltnisse mit auswrtigen Staaten, die Sorge fr die Kriegsmacht und Landesverteidigung, endlich auch die hchste Strafgewalt lagen in ihren Hnden. Doch beschftigten sie sich wenig mehr mit der Zivilrechtspflege, seitdem fr diese die Prtur geschaffen war. Die Prtur wurde bis etwa 242 v. Chr. nur einfach besetzt; dann verwalteten zwei das Amt, bald aber wuchs die Zahl auf sechs, ja durch Sulla auf acht. Die eigentliche Ttigkeit des Prtors ist die Ziviljurisdiktion. Bei seinem Amtsantritte machte er sein Pro-gramm (edictum) bekannt, welches auf dem Forum aufgestellt wurde und worin er die lei-tenden Grundstze, die er bei seinen Entscheidungen einzuhalten gedachte, angab. In Rom fhrte der Prtor blo zwei, in der Provinz aber sechs Liktoren. In Kriminialsachen war derselbe nur ausnahmsweise Richter; ein solcher Fall hie quaestio extraordinaria. In Abwesenheit der Konsuln war der praetor urbanus deren Vertreter und die oberste Behrde mit allen Befugnissen der Konsuln. Als im Jahre 149 v. Chr. die quaestiones perpetuae oder
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