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1. Charakterbilder aus der Geschichte der alten und beginnenden neuen Zeit - S. 312

1909 - Regensburg : Manz
312 Die neue Ordnung der Kaiserzeit. des von Freien verdeten Etrurien erzeugte im Hause der Gracchen die Plne eines Kleo-menes. 5. Seit dem Milingen der gracchischen Rogationen die den frheren Tagen Roms fremde Entscheidung von Staatsfragen durch Gewalttat und Brgermord. 6. Die Ausartung des Tribunats, das die Macht der Brgerfreiheit begrndet hatte, in eine der Freiheit gefhrliche Macht. Die Versuchung, sie zu mibrauchen, wuchs seit der Verbreitung der neuen Brger durch alle Tribus bald nach dem Bundesgenossenkrieg. Dazu kam die Bewaffnung des stdtischen Pbels durch Marius und die Verwhnung der niederen Klasse durch die Aus-teilung von wohlfeilem Getreide, welches bald sogar umsonst gegeben werden mute zur groen Belastung der Finanzen in einer Zeit, da infolge des Systems der Verpachtung der Provinzialeinknfte die Steuereinnahmen bereits im Sinken waren. Die Entscheidung der den Freistaat gab Sulla, als er mit bewaffneter Macht die Staatsverfassung nderte (wenn auch fr diesmal zugunsten der alten Ordnung) und diese nderung durch Militrkolonien bewachen lie. Seit die Heere der die Verfassung geboten, durfte Pompeius eigenmchtig das Morgenland bis zum Euphrat erobern, es in Provinzen und abhngige Frstentmer zerfllen und sich der Verdoppelung der Staatseinknfte rhmen; durfte Csar das gallische Abendland bezwingen, einrichten und den rmischen Staat, der nie auswachsen sollte, noch auf Britannien und Deutschland anweisen; die Vermehrung der Staatseinknfte um ein Dritteil war seine Rechenschaft. Neben Mnnern mit kniglichen Einknften, denen jeder ihrer Kriegsleute ein Vermgen und daneben oft noch italischen Grundbesitz auf Kosten der rechtmigen Inhaber verdankte, galt Brgerfreiheit nichts mehr; die hauptstdtische Volksversammlung, schmachtend nach Brot und Lustbarkeiten, sank zum blinden Werkzeug der Machthaber herab. Ein Cicero konnte so weit gehen, den Zweck des rmischen Staates in der Erhaltung der groen Familien zu erkennen. Da entsprang in Julius Csars scharfsichtigem Haupte der Gedanke, durch Wiederher-stellung eines rechtmigen Knigtums den Staat aus seiner Schwankung zu reien. Ein Grundgesetz der Monarchie, dessen Wchter der Senat gewesen wre, war damals noch mglich, aber die Dolche von Brutus und Cassius gaben der einzigen auf die realen Elemente anwendbaren freiheitlichen Ordnung den Todessto. Die Greuel der Triumvirn waren, das Utilittsprinzip einmal zugegeben, grtenteils durch die Not erzwungen, ja unerllich, um einpaarmalhunderttauseud drngende Krieger mit Geld und italischem Ackerland zu entlohnen; und als einer unter den Triumvirn endlich die Alleinmacht unter erlogenen Formen der Re-publik davontrug, so war das doch kein Knigtum; denn hchst zweifelhaft blieb es, ob der Senat, die Bezeichnung des Vorgngers in Ehren haltend, seinen Nachfolgern das Imperium bertragen werde oder ob die Garden oder beide vereinbart oder auch vielleicht ein Grenz-Heer es tun wrde. Das Eine stand fest, der Traum der Wiederherstellung der Republik konnte wohl im Senat noch getrumt werden; aber die bewaffnete Macht huldigte nur mehr monarchischen Reformen. Der Ausgang war blo zu Anfang dem Senat, bald entschieden den Garden gnstig; die Alleinherrschaft wurde von einer Kriegertruppe, die denn doch gewissermaen der Stadt Rom angehrte, in Erwartung oder gar unter der Bedingung einer reichen Spende bertragen, hierauf vom rmischen Senat nachtrglich gebilligt und in eine Form gebracht. Die Volks-Versammlung hatte das jauchzende Zusehen. Als der letzte der Csaren den Aufstnden der Provinzialheere erlegen war, zeigte sich ungeachtet der frmlichen bertragung der alten Verfassungsrechte durch den Senat an Vespasian die Nhe der Gefahr, da Rom, ja selbst
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