Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Alte Geschichte - S. 49

1887 - Wiesbaden : Kunze
49 höhen und endigten im Jahre 455 mit einem Frieden, der zwischen Athen und seinen Verbündeten einer-, Sparta und dem peloponnesischen Bunde andererseits auf 30 Jahre geschlossen wurde. B. Inneres. Diesen in manchem Betracht kleinlichen Stadt- und Kantonsfehden ging eine um so grofsartigere innere Entwicklung zur Seite. Griechenland (heutige Bevölkerung lj/2 Million) nährte um jene Zeit, die Menge der Sklaven eingerechnet, gegen 4 Mill. Menschen, in eine Menge Städte und Kantone (Laconien 80, Doris 4 □ Meilen = 4894 resp. 225 qkm) zersplittert, welche nach Lage, Stammverwandtschaft, politischen Sympathien sich einer der beiden Grofsstädte, Athen oder Sparta zuneigten, doch im Innern eifersüchtig ihre Selbständigkeit wahrten: geistiger Mittel- und Quellpunkt war mehr und mehr Athen geworden. Athen, die Metropole einer wenig fruchtbaren Landschaft von 41 □ Meilen (2006 qkm), war jetzt Hauptstadt eines Bundesreichs von mehr als 300 gröfseren und kleineren Städten, in denen zerstreut viele athenische Bürger wohnten; in Attika selbst ca. 100000 Bürger, 50000 Schutz verwandte (Fremde, welche in Athen ansässig einen Bürger als Patron hatten und gegen eine Steuer für ihren Handel und Erwerb den Schutz der Gesetze genossen), — neben zahlreichen Sklaven, welche jedoch im ganzen menschlich behandelt wurden. 1) Staatsverfassung. Die Staatshoheit bleibt den Bürgern Vorbehalten; unter diesen selbst bestand in Bezug auf politische Rechte kein Unterschied mehr. Höchster Souverän a) war die Volksversammlung, zu deren Besuch jeder Bürger, sofern er nicht in Verlust der Ehrenrechte verfallen, berechtigt war. Als Ausschufs derselben ist anzusehen b) der Rat der 500, welcher über alles der Volksversammlung Vorzulegende ein Ratsgutachten abgab, die Verwaltung leitete und beaufsichtigte, fremden Gesandten Audienz erteilte; die laufenden Geschäfte besorgten die 50 Buleuten der einzelnen Phylen; fler Rat wurde alljährlich neu erlöst und war rechenschaftspflichtig. c) Die 9 Archonten: nach abgelaufenem Amtsjahr und abgelegter Rechenschaft traten die Archonten hinüber d) in den Areopagf Jessen Befugnisse aber sehr geschmälert H erb8tj«li#to?isches Hilfsbuch I. (Ausg. f. Realschulen.) 6. Aufl. 4
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer