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1. Kursus 2. - S. 26

1880 - : Lauteborn
— 26 — Schon im 7. Jahre trat der Knabe von edler Geburt bei einem angesehenen Ritter als Page oder Edelknabe in Dienst. Im 14. Jahre trat er in den Stand der Knappen. Hatte er sich als Knappe brav gezeigt, so empfing er im 21. Lebensjahr den Ritterschlag. Er beschwor dabei das Gelübde oder Gesetz des Ritterordens: „Die Kirche, Wittwen und Waisen und Unmündige zu beschützen, gegen jedes Unrecht zu kämpfen und tadellos vor Gott und Menschen zu leben." Hierauf empfing er die Abzeichen des Ritterstandes: die golbenen Sporen, das Panzerhemb, den Harnisch, die Armschienen, und das Schwert. Die Wohnung des Ritters war die Kurg mit Mauern und Turm. Schauerlich war das |$urperlic|j, in welches man die Ge fangenen brachte. In festlichen Turnieren übten die Ritter ihre Kraft und Geschicklichkeit. Ihre Fehden kämpften sie mutig und ritterlich aus. Manche Ritter wichen aber später vom Wege des Rechts ab. Sie übten dann das Faustrecht. Aus ihren Burgen stürmten sie hinunter ins Thal, plünberten die Wanberer und Kaufleute, die Bauern und Stäbter und lebten fast nur von Raub und Fehbe. Solche ehrlose Ritter nannte man Kaubritter. 33. Konrcrö der Ii., 6er Rasier, 1024—1039. Nach dem Aussterben des sächsischen Kaiserhauses wählten im Jahre 1024 die deutschen Fürsten und Völker auf dem Rheinfelde zwischen Worms und Mainz Konrad den Ii. aus dem fränkischen Stamme zum Kaiser. Konrad führte von seinen reichen Salgütern den Beinamen der „Salier." Gleich nach seiner Krönung durchzog Konrad Ii. die Gauen Deutschlands, um die Zustände des Reiches persönlich kennen zu lernen, um Recht zu sprechen und Ruhe zu sichern. Er schützte die Armen gegen Vergewaltigung und belegte die Räuber mit schweren Strafen. Durch ihn wurde der Gottesfrieden eingeführt. Er wollte dadurch dem Fanstrecht und den verderblichen Fehden feiner Großen ein Ende machen. Es wurde bestimmt, daß an den Leidenstagen Christi allgemeiner Friede walten sollte. Bei Strafe des Kirchenbannes durfte niemand vom Mittwoch Abend bis zum Montag
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